Themen - Elektrosmog

 

 

Politisch rechtliche Situation in der Schweiz

Nichtionisierende Strahlen (NIS)

Umweltschutzgesetz

NIS-Verordnung

Zweistufiges Schutzkonzept

Immissionsgrenzwert

Spezifische Absorptionsrate (SAR)

Anlagegrenzwert

Gesundheitsschutz vor NIS-Strahlung von Geräten

Grenzwert für die Handystrahlung

SAR-Wert

WLAN

Position und Forderung der AefU zum Thema NIS und Gesundheit

Blick zurück (Salzburger Resolution, Freiburger Appell, UMTS-Moratorium)

Aktuelle Position

Vorsorge

Reduktion der Strahlenbelastung im Alltag

Moratorium für den Weiterausbau der Mobilfunkindustrie

Unabhängige nachhaltig finanzierte Forschung

Aktueller Forschungsstand

Macht Elektrosmog krank oder nicht?

Naturwissenschaftlicher Erkenntnisstand

Erfahrungsmedizinischer Erkenntnisstand

Literaturempfehlung

Wocheninformationen, Datenbanken

Schweizer Forschung

BAFU

Nationales Forschungsprogramm (NFP)

Forschungsstiftung Mobilkommunikation ETH Zürich

TNO-Replikationsstudie

Die Rolle der Schweizer Ärzteschaft

Schweizerische Ärztezeitung

Ärztebefragung

Umweltmedizinische Beratungsstelle

Internationale Forschung

COST281

Reflexstudie

WHO

England
Deutsches Mobilfunkprogramm
Interphone-Studie
Dänische Kohortenstudie

Präventions-Aktion

Vorsorgeaktion für Schulen und Gemeinden
Internetratgeber
Vorsorgen ist besser als heilen (Einleitung)
Funkanwendungen (Allgemeines)
Handy
DECT-Telefone
WLAN (Computerfunk)
Stromanwendungen
Schlafplatz
Merksätze: Elektrosmog reduzieren heisst..
Ratgeber zum Ausdrucken (PDF)
Häufig gestellte Fragen
WLAN (PDF)

Energiesparlampen (PDF)
Archivsammlung

Archiv

Linksammlung

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Kontakt

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Politisch rechtliche Situation in der Schweiz

Nichtionisierende Strahlen (NIS) von Anlagen und Geräten der drahtlosen Telekommunikation und der Elektrizitätsversorgung und Elektrizitätsanwendung sind in unserer technisierten Gesellschaft alltäglich (Fernsehen, Radio, Funk, mobile Telekommunikation etc.). Wichtigste NIS-Quellen sind die Stromversorgung, der Bahnverkehr, elektrische Geräte und Anlagen sowie die drahtlose Telekommunikation, wobei der Mobilfunk immer bedeutender wird. Nichtionisierende Strahlen sind elektromagnetische Wellen in einem Frequenzbereich zwischen 0 Hz bis 300 GHz. Sie zählen im schweizerischen Umweltschutzgesetz (PDF) zu den schädlichen oder lästigen Einwirkungen, von denen der Mensch, Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften zu schützen sind. Die Bestimmungen im Umweltschutzgesetz legen fest, dass im Sinne der Vorsorge auch Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen sind.

Die Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NIS-Verordnung) regelt den Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung unter Berücksichtigung der Gesetzesbestimmungen im Umweltschutzgesetz. Sie wurde am 23. Dezember 1999 vom Bundesrat verabschiedet und trat am 1.2.2000 in Kraft. Die Grundlagen für die Verordnung wurden vom BAFU erarbeitet. Nur stationäre Anlagen im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz unterstehen der NIS-Verordnung. Strahlenbelastungen ausgehend von elektrischen Geräten (z.B. Handys, Schnurlostelefonanlagen) werden durch die NIS-Verordnung nicht begrenzt.

Das Umweltschutzgesetz verlangt ein zweistufiges Schutzkonzept. Gefährdungsgrenzwerte schützen vor bekannten Gefahren, zusätzliche Einschränkung der Strahlung der Einzelanlage soll vorsorglich vor heute noch nicht bekannten Gefahren schützen. Entsprechend wurde dieses Konzept in der NIS-Verordnung durch die Festlegung von Immissionsgrenzwerten und Anlagegrenzwerten umgesetzt.

Die Immissionsgrenzwerte für Hochfrequenzstrahlung stützen sich auf die Richtlinien der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP). Sie leiten sich von der thermischen Wirkungen der Strahlung ab. Bei hoher Intensität führt elektromagnetische Strahlung zu einer Erwärmung des Gewebes und wirkt auf diesem Weg dosisabhängig gesundheitsschädigend (Mikrowelleneffekt). Die spezifische Absorptionsrate (SAR) in Watt/kg ist das physikalische Mass für die Umwandlung der Strahlenenergie in Wärmeenergie im Körper. Der Schwellenwert für eine gerade noch messbare Erwärmung im Körper beträgt 4Watt/kg. Als Immissions-Grenzwert für eine Ganzkörperexposition legte die ICNIRP einen Wert fest, welcher 50 fach unterhalb dieses Schwellenwertes liegt, entsprechend einem SAR-Wert von 0.08W/kg. Dieser Grenzwert wurde in der NIS-Verordnung als Immissionsgrenzwert übernommen für Orte mit kurzfristigem Aufenthalt (OKA). Häufig verwendet man anstelle der schwierig messbaren SAR-Werte abgeleitete Werte in Form von Feldstärken oder Leistungsflussdichten. Die Immissionsgrenzwerte für den öffentlichen Mobilfunk betragen je nach verwendeter Frequenz 40-61 V/m.

Über die vergangenen Jahrzehnte häufen sich die Hinweise für biologische Effekte im Niedrigdosisbereich, teils mit gesundheitsschädigendem Potential. Diese nicht thermischen Wirkungen wurden von der ICNIRP bei der Festlegung der Immissionsgrenzwerte nicht berücksichtigt, weil es streng wissenschaftlich nicht bewiesen ist, ob und in welcher Dosis solche Auswirkungen die Gesundheit gefährden.

Um dem Vorsorgeprinzip im Umweltschutzgesetz Rechnung zu tragen, wurden in der NIS- Verordnung Anlagegrenzwerte angeordnet, die das Risiko potentiell schädlicher Wirkung von Hochfrequenzstrahlung im Niedrigdosisbereich unterhalb der geltenden Immissionsgrenzwerte möglichst gering halten sollten.

Die Anlagegrenzwerte sind nicht medizinisch, sondern technisch/wirtschaftlich begründet, das heisst, die Strahlung jeder einzelnen Anlage wird im Sinne der Vorsorge soweit begrenzt, wie es technisch und betrieblich möglich ist. Der Anlagegrenzwert ergibt bezogen auf die benachbarten Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) wie Wohnungen, Schulen, Spitäler, Kindergärten, öffentliche Spielplätze und Schulhausplätze für jede einzelne Anlage die Festlegung der allerhöchsten, gerade noch vertretbaren Sendeleistung. Die Sendeleistung einer Anlage darf maximal so sein, dass die nächsten Orte mit empfindlicher Nutzung durch diese Anlage  1/10 des Immissionsgrenzwertes erhalten. Kumulationseffekte am OMEN durch Hintergrundstrahlung und Strahlung von benachbarten Sendeanlagen ausserhalb des Anlageperimeters sind dabei nicht berücksichtigt, sodass rechnerisch und messtechnisch  die tatsächlichen Immissionswerte im OMEN über dem Anlagegrenzwert liegen können. Terrassen, Balkone und Gärten gelten als Orte mit kurzfristigem Aufenthalt.

Der Gesundheitsschutz vor nicht ionisierender Strahlung von elektrischen Geräten ist in der NIS-Verordnung ausgeklammert. Es besteht weder eine gesetzliche Regelung für Gefährdungsgrenzwerte noch für Vorsorgewerte. Auch eine Deklaration der NIS-Strahlung von Geräten ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. In einem vom Bundesrat in diesem Jahr verabschiedeten Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Frage des Gesundheitsschutzes vor NIS wurden die bestehenden Regelungen für elektrische Geräte und mobile Anlagen angesichts der noch unerforschten Risiken neuer Technologien als ungenügend erachtet (PDF). Nebst vermehrtem Engagement für den Gesundheitsschutz auf internationaler Ebene wurde empfohlen, die Information der Bevölkerung zu allgemeinen gesundheitsrelevanten Themen bezüglich NIS zu verbessern sowie gerätesspezifische Informationen von Konsumentinnen und Konsumenten bezüglich Gesundheitsrisiko, Schutzmassnahmen und Vorsorgemaßnahmen zu etablieren. Das Bundesamt für Gesundheit wurde beauftragt im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten Maßnahmen im Bereich Vorsorge und Information umzusetzen. Die AefU unterstützt die behördlichen Bestrebungen nach persönlicher Vorsorge im Umgang mit NIS. Im Internetratgeber "Elektrosmog im Alltag" (PDF) finden Sie konkrete Empfehlungen zur Reduktion der Elektrosmogbelastung.

Als Grenzwert für die Handystrahlung gilt der von der ICNIRP festgelegte SAR-Wert von 2Watt/kg für die lokale spezifische Absorptionsrate am Kopf. Eine Strahlenbelastung von 2Watt/kg am Kopf führt zu einer gerade noch messbaren Gewebserwärmung. In der Schweiz gibt es keine gesetzlich festgelegte Deklarationspflicht. Handyhersteller haben vereinbart, SAR-Werte in den Gebrauchsanleitungen der Handys und im Internet zu deklarieren. Als strahlenarm gelten Handy-Geräte mit einem SAR-Wert von höchstens 0.4W/kg. Das Bundesamt für Gesundheit und die AefU empfehlen  die Verwendung von möglichst strahlenarmen Handys. Eine Liste mit den strahlenärmsten Handygeräten ist über www.topten.ch abrufbar. Dasl BAG, die AefU sowie die Krebsliga und die Forschugsstiftung Mobilkommunikation setzen sich für einen vorsorgeorientierten Umgang mit dem Handy ein. Tipps für Handynutzer: BAG und Internetratgeber.

Drahtloser Internetzugang mittels der WLAN-Technologie (wireless local area network) wird sowohl privat als auch im öffentlich zugänglichen Raum zunehmend verbreitet. Die für den drahtlosen Computerfunk (WLAN) erforderliche Funknetzkarte und Basisstation (Access Point) gelten im Privatbereich als mobile Geräte und unterstehen nicht der NIS-Verordnung. Der Aufbau eines flächendeckenden öffentlichen WLAN untersteht jedoch der NIS-Verordnung, da es sich bei den Access Points (z.B. eingebaut in einer Strassenlaterne) um stationäre Sender handelt. Ein flächendeckendes WLAN- System benötigt jedoch keine Baubewilligung wie beim Mobilfunknetz, da die maximale Sendeleistung der Access Points weit unter der bewilligungspflichtigen Sendeleistung von 6 Watt liegt (100-200 mW). Die bei WLAN benutzten Frequenzen sind öffentlich zugängliche Frequenzen und sind im Gegensatz zu den Frequenzen des Mobilfunks lizenzfrei. Die Erstellung eines flächendeckenden WLAN im öffentlich zugänglichen Raum benötigt deshalb weder eine Baubewilligung noch das Aufbringen einer Konzession. Unter "Stellungnahme der AefU zu WLAN" (PDF) informieren wir Sie ausführlich über die WLAN-Technologie auch im Hinblick auf Strahlenbelastung und Vorsorgeempfehlungen.

Position und Forderung der AefU zum Thema NIS und Gesundheit
Blick zurück
Seit der Vernehmlassung der NIS-Verordnung im Herbst 1999 hat sich die AefU aktiv in die politische Diskussion eingeschaltet (Archiv). Die AefU stellte sich zusammen mit der FMH (FMH) hinter die Forderungen der Salzburger Resolution (PDF) , welche im Juni 2000 im Anschluss an eine wissenschaftliche Tagung in Salzburg verfasst wurde. Damit wurde zum vorbeugenden Schutz der öffentlichen Gesundheit für die Immission von Mobilfunksendeanlagen ein Immissionsgrenzwert von 0.6V/m gefordert anstelle des in der Schweiz gesetzlich verankerten Anlagegrenzwertes von 6V/m (Emissionsbegrenzung der Einzelanlage, effektive Immission kann durch Summationseffekt von benachbarten Anlagen höher liegen). Gestützt auf die TNO-Studie aus Holland forderte im Jahr 2004 die AefU, erneut unterstützt von der FMH und anderer Nichtregierungsorganisationen ein Moratorium für die neue Mobilfunkgeneration UMTS (PDF).
Die Ergebnisse der holländischen Studie fanden sich in der Schweizer UMTS-Studie nicht bestätigt.
Aktuelle Position: Ein zentrales Anliegen der AefU im Zusammenhang mit nicht ionisierender Strahlung ist die Vorsorge. Die AefU setzt sich für einen generell vorsorgeorientierten Umgang mit nicht ionisierender Strahlung ein. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz unterstützen Bestrebungen nach vermehrter Aufklärung der Bevölkerung hinsichtlich des Gefahrenpotentials von NIS-emittierenden Geräten mit entsprechenden Empfehlungen zur Reduktion der Strahlenbelastung. Als kleiner Beitrag finden Sie auf unserer Homepage den Internetratgeber "Elektrosmog im Alltag" (PDF). Aus Vorsorgegründen hält die AefU weiterhin an ihrer Forderung nach einem Moratorium für den Weiterausbaus der Mobilfunkindustrie fest (PDF). Einerseits weil weitere Untersuchungen abgewartet werden müssen. Andererseits weil nur kurzfristige Effekte untersucht wurden. In der Realität können die Menschen dem Signal einer Mobilfunkantenne während 24 Stunden ausgesetzt sein.
Ein weiteres wichtiges Anliegen der AefU ist unabhängige, kontinuierlich finanzierte Forschung. Die AefU setzt sich seit Jahren für intensive und rasche Forschungsanstrengungen auf dem Gebiet der elektromagnetischen Feldern ein. Aus ärztlicher Sicht müsste bei jeder neuen Technologie der Gedanke der Vorsorge Vorrang haben gegenüber dem nachträglichen Schädlichkeitsbeweis (PDF). In Analogie zur Handhabung bei der Einführung neuer Medikamente wäre eine entsprechende Vorgehensweise bei der Einführung neuer Technologien aus der Sicht der AefU wünschenswert. Wiederholt unterstützte die AefU die Annahme des vom BAFU im Jahr 2002 entworfenen Nationalen Forschungsprogrammes "NIS, Gesundheit und Umwelt", welches schliesslich im März 2005 vom Bundesrat angenommen wurde. Mit dem Nationale Forschungsprogramm 57 werden Schweizer Wissenschaftler mit einem Budget von 5 Millionen Franken in den kommenden 4 Jahren in Ergänzung zur internationalen Forschung Effekte von NIS auf die Gesundheit des Menschen untersuchen (Link: www.nfp57.ch). In einem Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe des Bundes zu Gesundheitsschutz vor NIS vom April 2006 wurde die Annahme des NFP 57 als grosser Schritt in die richtige Richtung beurteilt (PDF). Aufgrund der komplexen Materie empfahl die Arbeitstruppe zusätzlich mittelfristig eine kontinuierliche nachhaltig finanzierte Forschung sowie die Schaffung eines Schweizerischen Krebsregisters. Diese Forderung wurde bei der Verabschiedung des Berichts vom Bundesrat mit Verweis auf das laufende NFP nicht angenommen. Die AefU unterstützt jedoch die Empfehlungen der Arbeitsgruppe. Das Problem der Elektrosensibilität und die offene Frage der Beeinflussung des menschlichen Erbgutes durch NIS und die Fragen rund um den Einfluss von Mobilfunkstrahlung auf Hirntumore begründen nachhaltig finanzierte Forschung sowie die Schaffung eines Nationalen Krebsregisters.
Auch ist staatlich finanzierte Forschung, welche sich der Einflussnahme der Industrie entzieht gerade in diesem Forschungsgebiet unbedingt erforderlich. So zeigte eine Studie vom Herbst 2006, bei welcher Schweizer Universitätsinstitute mitbeteiligt waren, dass nur 30 % derjenigen Mobilfunkstudien, welche von der Industrie finanziert wurden, einen gesundheitsrelevanten Effekt ergaben, während über 70 % der gemischt oder öffentlich finanzierten einen Effekt zeigten (
PDF).
  

 

Aktueller Forschungsstand

Macht Elektrosmog krank oder nicht? Die wissenschaftliche Diskussion wird kontrovers geführt. Der Wissensstand ist im steten Fluss. Immer mehr Erkenntnisse aus der Wissenschaft und Erfahrungen aus der Praxis erhärten den Verdacht auf gesundheitsschädigende Auswirkungen durch nichtionisierende Strahlen unterhalb der gängigen Grenzwerte. Der streng naturwissenschaftliche Beweis ist bis heute noch nicht erbracht. Widersprüchliche Ergebnisse, Wissenslücken und zunehmender Druck durch negative Erfahrungen im Alltag haben dazu geführt, dass die Forschung international und national auf Hochtouren läuft. Der Erkenntnisprozess, ob und in welchem Ausmass Elektrosmog unter Alltagsexposition krank machen kann, braucht Zeit. Naturwissenschaften, medizinische Grundlagenforschung und klinische Medizin sind gleichermassen gefordert. Das Gesundheitsrisiko kann nur begrenzt im Reagenzglas, Tierversuch und in ungefährlichen Menschenexperimenten abgeschätzt werden. Die Frage nach Langzeitauswirkungen und Gesundheitsschäden durch Langzeitexposition verlangt mehrjährige Studienkonzepte. Während  Forschung und Gesundheitsschutz sich bemühen, das Schädlichkeitspotential schon eingeführter Technologien abzuschätzen, werden schon wieder neue Technologien im Bereich der drahtlosen Kommunikation eingeführt.

Auch der Bundesrat hat am 22. März 2005 mit einem Budget von 5 Millionen Franken ein nationales Forschungsprogramm gutgeheissen, um Antworten auf die vielen offenen Fragen zum Thema nichtionisierende Strahlen, Umwelt und Gesundheit zu finden. Wie wichtig unabhängig finanzierte Forschung im Mobilfunkbereich ist, zeigte eine im Herbst 2006 veröffentlichte Studie, welche einen Zusammenhang zwischen Art der Studienfinanzierung und Ausgang der Studienergebnisse aufzeigte. Nur 30 % der Mobilfunkstudien, welche von der Industrie finanziert wurden, zeigten biologische Effekte, während 70% der gemischt oder öffentlich finanzierten Studien einen Effekt zeigten. (PDF)

Aufgrund dieser unsicheren Risikobeurteilung mit widersprüchlichen Ergebnissen, Wissenslücken und zunehmend negativen Erfahrungen im Alltag  empfehlen die Ärzte und Ärztinnen für Umweltschutz  einen vorsorgeorientierten Umgang mit nichtionisierenden Strahlen im Alltag.

Naturwissenschaftlicher Erkenntnisstand

Aufgrund der bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen gibt es viel Unsicherheit, aber auch ernstzunehmende Hinweise, dass elektromagnetische Felder, sowohl im Niederfrequenzbereich (Strom) als auch im Hochfrequenzbereich (Funk) unter den geltenden Grenzwerten gesundheitsschädigend sein könnten.
Eine Übersichtsanalyse aller epidemiologischen Studien der letzten 20 Jahre bezüglich Leukämierisiko bei Kindern ergibt eine hohe Gewissheit für ein doppelt so hohes Leukämierisiko bei einer Wohnbelastung mit einer magnetischen Feldstärke von 0.3-0.4Mikrotesla (µT) (Ahlbom A, et al. A pooled analysis of magnetic fields and childhood leukaemia. Br J Cancer 2000: 83; 692-) Aus diesem Grund hat die internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), die der WHO (Weltgesundheitsorganisation) unterstellt ist, niederfrequente magnetische Felder als möglicherweise kanzerogen klassiert. Die vorsorgliche Emissionsbegrenzung für Hochspannungsleitungen in der Schweiz ist in der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor nicht ionisierenden Strahlen (NISV) mit dem Anlagegrenzwert auf 1µT festgelegt. Die in einer Wohnung gesetzlich erlaubte Maximalbelastung von 1µT durch eine Hochspannungsleitung liegt deutlich über dem Wert von 0.4µT.
Die epidemiologische Gewissheit für einen Zusammenhang zwischen beruflicher Magnetfeldbelastung und dem Risiko für Demenzerkrankungen hat in den letzten 5 Jahren zugenommen (PDF, PDF). Gezielt angelegte Studien sind geplant, um diese Ergebnisse zu überprüfen.
Im Reagenzglas konnten bei bestimmten Zelltypen Erbgutveränderungen festgestellt werden, wenn diese mit alltäglichen Mobilfunkdosen bestrahlt wurden (SAR 1.4Watt/kg). Diese Ergebnisse, welche innerhalb der REFLEX-Studie (einsehbar unter EU Projekte auf der Seite www.verum-foundation.de) veröffentlicht wurden, wurden von Herrn Prof. Primo Schär, Zentrum für Biomedizin, Universität Basel, im Sommer 2006 bestätigt (PDF).

Subjektive Beschwerden im Zusammenhang mit EMF sind bekannt, die Möglichkeit der Elektrosensibilität wird diskutiert, eine eigentliche Mikrowellenkrankheit ist medizinisch nicht etabliert (PDF).
Experimentelle Untersuchungen am Menschen zeigen Auswirkungen auf Hirndurchblutung, Schlafqualität und EEG und Wohlbefinden unter Exposition mit Mobilfunkstrahlung.

Epidemiologische Untersuchungen über die gesundheitlichen Auswirkungen einer ganzheitlichen Feldexposition des ganzen Körpers mit Mobilfunkstrahlung ausgehend von Mobilfunksendestationen gibt es erst wenige.

Sie lassen vermuten, dass subjektive Beschwerden in Sendernähe gehäuft sind, und Tumorerkrankungen begünstigt werden könnten. Die Ergebnisse werden jedoch kontrovers diskutiert wegen methodischer Mängel der Studienkonzepte (PDF, PDF, PDF). Eine im April 2006 veröffentlichte österreichische Querschnittsstudie aus dem Jahr 2002 zeigt einen Zusammenhang  zwischen gesundheitlichen Beschwerden und Höhe der Strahlenbelastung im Schlafzimmer bei Werten weit unter den in der Schweiz geltenden Grenzwerten (PDF). Bei den damaligen Strahlungsmessungen handelte es sich um aufwendige ortsgebundene Momentmessungen. Neuentwickelte Dosimeter werden die Aussagekraft  künftiger epidemiologischen Studien massiv erhöhen. Die Interphonestudie, eine retrospektive Fallkontrollstudie mit 7000 Hirntumorpatienten zur Untersuchung des Hirntumorrisikos von Mobilfunkbenutzern, zeigte in einer Teilstudie ein erhöhtes Risiko für Akustikusneurinome bei der kleinen Untergruppe, die schon mehr als 10 Jahre Handys benutzt hat. In der nachfolgenden multizentrischen Studie konnte das Ergebnis der Teilstudie nicht bestätigt werden, allerdings zeigte sich bei einer Nutzungsperiode von mehr als 10 Jahren bezüglich Akustikusneurinome eine Tumorhäufung auf der ipsilateralen Seite (PDF, PDF). Eine deutsche Teilstudie ergab, dass das Gliomrisiko bei einer Handynutzung von mehr als 10 Jahren leicht erhöht sein könnte (PDF). Eine im Januar 2007 veröffentliche Teilstudie aus Skandinavien zeigt für die Untergruppe mit einer Handynutzung von mehr als 10 Jahren ein erhöhtes Risiko für Gliome auf der Kopfseite, wo telefoniert wurde (PDF folgt, noch nicht erhältlich). Die Gesamtauswertung der Interphonestudie wurde am 18. Mai 2010 publiziert. Die Resultate entsprechen im wesentlichen den oben beschriebenen, länderspezifischen Ergebnissen. Es bestehen Hinweise für langfristige Risiken, wenn auch Uneinigkeit herrscht ob diese methodisch bedingt sind. Eine sehr umfangreiche retrospektive dänische Kohortenstudie welche im Dezember 2006 publiziert wurde, untersuchte die Hirntumorerkrankungsrate von Personen mit Handyabonnements verglichen mit einer Kontrollgruppe aus der Bevölkerung. Dabei wurden alle Erstlösungen von Handyabonnements zwischen 1982 und 1995 berücksichtigt. Insgesamt 420000 Abonnementen wurden in die Studie miteinbezogen und die Tumorerkrankungsrate dieser Gruppe wurde bis und mit 2002 beobachtet. Personen mit Handyabonnements erkrankten im Vergleich zur Kontrollgruppe nicht häufiger an Hirntumoren.
Sowohl die Interphonestudie als auch die dänische Kohortenstudie zeigen Mängel in der Expositionsabschätzung und der Dauer der Beobachtungszeit. Gerade bei kleinen Risiken könnten solche Fehler zu einer Verfälschung der Ergebnisse in die eine und andere Richtung führen. Die Möglichkeit eines kleinen Risikos, das die ganze Bevölkerung betreffen könnte, verlangt dringend nach weiterer Forschung. Im Rahmen einer riesigen Studie mit Beteiligung von Grossbritannien, Dänemark und Finnland werden 50000 Personen in den nächsten Jahren wissenschaftlich begleitet, mit dem Ziel, das Gesundheitsrisiko der Handynutzung zu klären.

Erfahrungsmedizinischer Erkenntnisstand:

Das heutige Tempo der Entwicklung von Technologien lässt eine seriöse Abklärung des gesundheitsschädigenden Potentials häufig gar nicht mehr zu. Mit zunehmender Technisierung wird das Beziehungsgeflecht zwischen Gesundheit und Umwelt immer komplexer. Ob und in welchem Ausmass eine Umweltbelastung wie beispielsweise Elektrosmog krank machen kann, ist ein Erkenntnisprozess, der Zeit und eine enge Zusammenarbeit zwischen Naturwissenschaften und Medizin braucht. Gerade eben negative Beobachtungen im Zusammenhang mit Umwelteinflüssen sind letztlich die treibende Kraft für intensivierte, zielgerichtete Forschung. Diskrepanzen zwischen Theorie und Praxis schaffen zwar Unsicherheit, sind jedoch kaum vermeidbare Eigenheiten der Forschung. So vergingen viele Jahre kontroverser Forschung bis Zigarettenrauchen als naturwissenschaftlich gesichert gesundheitsschädigend galt. Auch dass Wissen, dass Passivrauchen oder Luftverschmutzung krank machen kann, erforderte einen langen und kontrovers geführten Erkenntnisprozess. Die Asbestgeschichte illustriert eindrücklich, wieviel Zeit ein Erkenntnisprozess brauchen kann. 100 Jahre vergingen zwischen den ersten beobachtungsbasierten Warnungen vor Gesundheitsgefahren und dem schliesslichen Asbestverbot. In Deutschland äussern seit 2002 in zunehmender Zahl praktizierende Ärzte in verschiedenen Regionen den Verdacht, dass hochfrequente elektromagnetische Strahlung ausgehend von Mobilfunksendern, von Dect-Schnurlostelefonen und Funknetzwerken (WLAN) unterhalb der gängigen Grenzwerte gesundheitsschädigend ist (Link). Sie begründen ihren Verdacht mit verschiedenen klinischen Beobachtungen: vermehrtes Auftreten ungeklärter funktioneller Symptomkombinationen, Anstieg von chronischen Erkrankungen, ungewohnte Therapieresistenzen, zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zwischen Erkrankungen und Beginn einer Funkbelastung, Besserung von Beschwerden und Krankheiten durch Ortswechsel, Umzug, Abschirmung oder einfaches Abschalten von verdächtigten Expositionsquellen. Bei einer im Mai 2004 im Auftrag des BAFU, ehemals BUWAL durchgeführten repräsentativen Befragung der Bevölkerung  klagten  67 % der Befragten über gesundheitliche Beschwerden im Zusammenhang mit Umwelteinflüssen, 5% im Zusammenhang mit Elektrosmog (PDF). Eine im Sommer 2005 im Auftrag des BAG durchgeführte Befragung von Hausärzten zum Thema elektromagnetische Felder ergab, dass bei 2/3 der Ärzte gesundheitliche Wirkungen von EMF bei Konsultationen schon zur Sprache gekommen waren. Einen Zusammenhang der geschilderten Beschwerden mit EMF wurde in dieser Studie bei 54% der Ärzte als plausibel erachtet (PDF).

Aufgrund der bisherigen Ergebnisse ist jedoch auch anzunehmen, dass viele Patienten ihre Kausalitätsvermutungen dem Hausarzt vorenthalten, und sich über andere Wege helfen. Nichteinbezug der Medizin bei Kausalitätsvermutungen birgt aber auch die Gefahr von Fehlinterpretationen und Schwarzweissmalerei. Nicht medizinische Laieninterpretationen von möglichen Kausalitätszusammenhängen können eine verzerrte, unsachliche Wahrnehmung des Krankheitspotentials von Elektrosmog fördern. Andererseits besteht auch die Gefahr, dass Zusammenhänge ohne ärztliche Plausibilitätsprüfung verkannt oder nicht ernst genommen  werden. So reduzieren Mobilfunkbefürworter Elektrosensibilität häufig auf eine psychische Erkrankung. 

15-30% der bei Grundversorger beklagten Symptome sind medizinisch nicht begründbar. Häufig spielen psychische, soziale und biologische Faktoren ineinander. Die Entstehung dieser Symptome ist entsprechend vielschichtig und im Praxisalltag schwer zu erfassen. Auch negative Umwelteinflüsse werden heute vom Arzt diagnostisch und therapeutisch in Erwägung gezogen. Beim Pilotprojekt einer umweltmedizinischen Beratungsstelle, welche in Basel im Jahr 2001 durchgeführt wurde, wurden Patienten, welche ihre Beschwerden auf Elektrosmog zurückführten, einer kritischen ganzheitlichen Beurteilung unterzogen. Bei einem Drittel der elektrosensiblen Patienten erschien dem interdisziplinären Projektteam ein kausaler Zusammenhang zwischen Exposition und Beschwerden plausibel, obwohl die Grenzwerte nicht überschritten waren. Es zeigte sich jedoch auch, dass bei diesen Patienten nebst dem Umwelteinfluss häufig zusätzlich auch psychische Faktoren eine Rolle spielten(PDF, PDF).

Die Klärung des Krankheitspotential von NIS verlangt nicht nur nach intensivierter Forschung sondern auch nach interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Medizin. Auch die Grundversorgung spielt eine wichtige Rolle in diesem Erkenntnisprozess. Um Fehlinterpretationen zu vermeiden, ist es wichtig, dass der Patient seine Kausalitätsvermutungen dem Arzt anvertraut. Die AefU plant die Schaffung einer umweltmedizinischen Beratungsstelle, um dieser Problematik gezielt zu begegnen.

Literaturempfehlung: Um aus der Fülle von Studien auf molekularbiologischer und zellulärer Ebene sowie auf Ebene der Tierexperimente und experimentellen Untersuchungen am Menschen und epidemiologischen Untersuchungen eine Übersicht zu gewinnen, empfehlen wir folgende instruktive Übersichtsarbeiten:

Tagungsbuch des internationalen Kongresses in Salzburg (PDF).

Aktuelle medizinische Erkenntnisse zu GSM und UMTS von Dr. med. Gerd Oberfeld, April 2004 (PDF).

Hochfrequente Strahlung und Gesundheit, Umweltmaterialien Nr. 162, Bern 2003, BUWAL (PDF).

Hochfrequente Strahlung und Gesundheit: Nachtrag A. BUWAL 2004. Umwelt-Materialien Nr. 162 Nachtrag A (PDF).

1.Bamberger Mobilfunksymposium, 29.1.2005, Tagungsband.

A summary of recent Reports on mobile phones and Health (2000-2004), NRPB-W65 (PDF)

Wocheninformationen, Datenbanken

Die Forschung läuft international und national auf Hochtouren. Die übers Internet einsehbare Wocheninformationen der Forschungsgemeinschaft Funk e.V und des h.e.s.e. project sowie des Forschungszentrum Aachen für elektromagnetische Umweltverträglichkeit vermitteln einen umfassenden und schnellen Überblick über aktuelle Ereignisse rund ums Thema elektromagnetische Felder.

Regelmässig aktualisierte Datenbanken verschaffen Zugang zu den wissenschaftlichen Arbeiten:

Dokumentationsstelle Elektromagnetische Strahlung und Gesundheit (ELMAR) des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin Basel sowie die Datenbank des Forschungszentrum für elektromagnetische Unverträglichkeit in Aachen (Femu)

 

Schweizer Forschung

Im Auftrag des BAFU erfolgte im Jahr 2002 eine umfassende Darstellung des aktuellen Wissenstandes, allerdings ohne Berücksichtigung von Effekten auf zellulärer und tierexperimenteller Ebene. Basierend auf einer Literaturstudie, welche vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin Basel von M. Röösli und R. Rapp durchgeführt wurde, untersucht der Bericht, ob hochfrequente Strahlung in einer Intensität, wie sie heute in der Umwelt vorkommt, für den Mensch ein Gesundheitsrisiko darstellt. Damals wurde zusammenfassend von BAFU, ehemals BUWAL geschlossen, dass es Hinweise auf schädliche Effekte der Mobilfunkstrahlung im Niedrigdosisbereich unter den gängigen Sicherheitsgrenzwerten gibt, jedoch wenig gesicherte Erkenntnisse. Die Datenlage wurde als insgesamt unzureichend beurteilt für eine fundierte Risikoabschätzung. Es wurde darauf hingewiesen, dass es noch kaum Langzeitstudien unter realistischen Bedingungen gibt und entsprechend noch wenig über langfristige Gesundheitsrisiken ausgesagt werden kann. Insbesondere gäbe es kaum Studien über mögliche Gesundheitseffekte bei Menschen in der Nähe von Mobilfunkbasisstationen. Eine Unbedenklichkeit konnte somit weder ausgeschlossen noch positiv belegt werden. Aufgrund der Ergebnisse dieser Übersichtsarbeit (PDF) empfahl das BAFU bzw. BUWAL im Jahr 2003 einen Vorsorge orientierten Ansatz im Umgang mit nicht ionisierender Strahlung sowie eine verstärkte Erforschung der gesundheitlichen Auswirkungen. Eine Zusammenfassung dieser umfangreichen Übersichtsarbeit wurde im Juni 2003 in der Zeitschrift Gesundheitswesen veröffentlicht (PDF).

Zwischenzeitlich wurde im Auftrag des BAFU (BUWAL) die neu erschienene wissenschaftliche Literatur über epidemiologische und experimentelle Studien am Menschen laufend weiter gesammelt und aufgearbeitet und als Nachtrag zu den Umweltmaterialien Nr. 162 anfangs 2005 veröffentlicht. Berücksichtigt wurden Studien bis Ende März 2004. Die wissenschaftliche Datenlage für die Beurteilung der Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung wurde noch immer als sehr lückenhaft beurteilt. Noch immer gäbe es nur wenige Langzeitstudien an Menschen in ihrer natürlichen Umgebung, und die spärlichen Studien zu Gesundheitseffekten bei Menschen in der Nähe von Mobilfunkbasisstationen hätten schwere methodische Mängel. Es könne deshalb weiterhin nicht abschliessend beurteilt werden, ob die geltenden Grenzwerte vor langfristigen Schäden genügend Schutz bieten. Dies gälte auch für Expositionen im Bereich der Anlagegrenzwerte der NISV, da auch in diesem Dosisbereich noch Hinweise auf mögliche Wirkungen mit gesundheitlicher Relevanz bestehen würden. Weiterhin wird vom BUWAL ein vorsorgeorientierter Umgang und verstärkte Forschung empfohlen (PDF). Im Juni 2005 veröffentlichte das BUWAL die Broschüre „Elektrosmog in der Umwelt“, welche kostenlos beim BAFU bezogen werden kann oder als PDF im Internet verfügbar ist (PDF, 2.6MB!). Die Dokumentation beschreibt die wichtigsten Quellen von Elektrosmog, nimmt eine Einschätzung der Risiken vor, zeigt bestehende Forschungslücken auf und gibt Tipps für die Reduktion der individuellen Belastung.

 

Das im Jahr 2002 vom BUWAL eingereichte Nationale Forschungsprogramm (NFP) „NIS, Umwelt und Gesundheit“ wurde am 11. März 2005 vom Bundesrat angenommen. Mit einem Budget von insgesamt 5 Millionen Franken soll das Thema während der 4  kommenden Jahre wissenschaftlich untersucht werden.

Das NFP nimmt sich zum Ziel, ergänzend und koordiniert mit internationalen Bestrebungen wissenschaftliche Grundlagen zu erarbeiten, welche für eine Risikoabschätzung im Niedrigdosisbereich erforderlich sind. Für epidemiologische und umweltmedizinische Untersuchungen gilt es, geeignete Methoden der Expositionsbestimmung bzw. der Expositionsmodellierung zu entwickeln. Ziel wären körpergetragene Dosimeter und anwenderfreundliche Software zur rechnerischen Modellierung der Exposition in einer bestimmten Umwelt. Epidemiologische Langzeituntersuchungen im Zusammenhang mit der heutigen NIS-Belastung mit gesundheitsrelevanten Endpunkten wie Schlafstörungen, Krebshäufung oder Immunsystemeffekte stehen in Planung. Im weitern soll das NFP  die umstrittene elektromagnetische Hypersensitivität vertieft untersuchen, basierend auf Vorarbeiten (Projekt NEMESIS) der ETHZ, einem Pilotprojekt für eine umweltmedizinische Beratungsstelle der Universität  Basel (PDF) sowie der Gesundheitserhebung des BAG im Zusammenhang mit NIS (PDF). Natürlich ist auch die Erforschung der Wirkungsmechanismus ein Ziel des NFP. Insbesondere die Identifikation des Primärschrittes der Wechselwirkung zwischen NIS und Organismus und die Untersuchung der Signalcharakteristiken, die für das Zustandekommen eines Effektes von Bedeutung sind sowie natürlich Dosis-Wirkungsbeziehungen stehen im Zentrum des Interesses. Als Antwort auf die zunehmende Verunsicherung hinsichtlich des Schädlichkeitspotentials durch NIS wurde als weiterer Themenkreis Risikomanagement und Risikokommunikation ins Programm aufgenommen.

Im Januar 2007 hat die eigentliche Forschungsarbeit begonnen. Detaillierte Informationen und Aktuelles rund um das Forschungsprogramm 57 sind auf der Internetseite www.nfp57.ch zu finden.

 

Die Forschungsstiftung Mobilkommunikation wird finanziell von der ETH Zürich und den Mobilfunkbetreiber unterstützt. Ziele der Forschungsstiftung sind die Förderung von Forschungsprojekten auf dem Mobilfunksektor sowie die Aufarbeitung und Verbreitung von entsprechenden Forschungsresultaten in Wissenschaft und Gesellschaft. Die Stiftungseinrichtung wird institutionell von den Bundesämtern BAG, BAKOM und BAFU mitgetragen. Auch die AefU unterstützt die Stiftungseinrichtung nebst anderen NGOs wie Pro Natura, Schweizerische Energie-Stiftung und Schweizerischem Heimatschutz.

Das Wohlbefinden von Versuchspersonen kann durch UMTS-Strahlung beeinträchtigt werden. Zu diesem Ergebnis kam eine holländische Studie, deren Ergebnisse Ende 2003 publiziert wurde. Die als TNO-Studie (PDF) bekannt gewordene Untersuchung wird bei Wissenschaftler kontrovers diskutiert (PDF).
Die Ergebnisse der Replikationsstudie, welche hier in der Schweiz an der Forschungsstiftung Mobilkommunikation durchgeführt worden war, wurden am 6.6.2006 veröffentlicht (
PDF). Die Ergebnisse der holländischen Vorstudie konnten nicht bestätigt werden. Die Forschenden haben im Mai 2005 klar Stellung bezogen, was von der Studie erwartet werden könne. Fragen zur Wirkung einer langfristigen Exposition und allfällige längerfristige nachteilige Gesundheitsfolgen durch UMTS-Strahlung können mit der TNO-Anschlussstudie nicht beantwortet werden. Kurzfristige subtile Effekte auf das Wohlbefinden und kognitive Funktionen bedingen nicht zwingend ein längerfristiges Gesundheitsrisiko, und umgekehrt ist die Abwesenheit von kurzfristigen Effekten kein Beweis für die längerfristige Unschädlichkeit von UMTS-Strahlung (PDF). Die Aefu hat in einer Medienmitteilung Stellung genommen zur Bewertung der Resultate der Schweizer UMTS-Studie (PDF).

 

Die Rolle der Schweizer Ärzteschaft
Schweizerische Ärztezeitung: Anfangs 2004 thematisierte die AefU das Problem Mobilfunk-Gesundheit-Politik erstmalig in der Schweizerischen Ärztezeitung (
SAeZ). "Neue Technologien und Substanzen im Hinblick auf ihre gesundheitliche Relevanz mit gleichen Ellen zu messen wie Medikamente, gebietet die medizinische Vernunft" mahnt B. Aufdereggen im seinem Editorial "Vorsorge oder Sorgen danach" (PDF). In seinem Artikel "Mobilfunk-Gesundheit-Politik" (PDF) plädiert Bernhard Aufdereggen für das Vorsorgeprimat und fordert tiefere Grenzwerte und intensive und rasche Forschungsanstrengungen, um die kontrovers diskutierte Frage der Wirkung von Mobilfunk auf die Gesundheit zu klären. M. Röösli und K. Hug, Mitarbeiter des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin nehmen Stellung zum Gesundheitsrisiko der Mobilfunkstrahlung. Sie stützen Ihre Ergebnisse auf eine Literaturstudie, die M. Röösli und R. Rapp im Auftrag des BUWAL im Jahr 2002 durchgeführt haben (PDF). Sie beurteilen die wissenschaftliche Datenlage für eine Beurteilung der Gesundheitsgefährdung im Niedrigdosisbereich als unbefriedigend, und stellen fest, dass es nur wenige epidemiologische Langzeitstudien unter realistischen Bedingungen gibt. Sie empfehlen sowohl für jeden einzeln als auch für die Bevölkerung einen Vorsorge orientierten Ansatz im Umgang mit nicht ionisierender Strahlung (PDF). Die umfangreiche Literaturstudie von M.Röösli, R. Rapp und C. Braun  wurde im Juni 2003 in komprimierter Form als peer-reviewd article im "Gesundheitswesen" publiziert. Im Frühjahr 2004 folgte in der SAeZ ein weiterer Artikel, diesmal vom medizinischen Berater der Swisscom, R. Berz, mit dem Titel Mobilfunk und Gesundheit - zwischen Evidenz und Emotionen (PDF). R. Berz bezweifelte die Wissenschaftlichkeit der Übersichtsarbeit, welche vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin im Auftrag des BUWALS durchgeführt wurde. Eine entsprechende Stellungnahme von. C. Braun und M. Röösli wurde im Sommer 2004  in der SAeZ veröffentlicht (PDF).
Die divergierenden Meinungen der Autoren dieser Artikel illustrieren eindrücklich, wie dringend notwendig die medizinisch ärztliche Diskussion zum Thema Mobilfunk und Gesundheit ist. Im aktuellen Artikel "Mobilfunk und Gesundheit" wi
rd das breite Spektrum der Meinungen zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung dargelegt und aus Sicht der Arbeitsgruppe elektromagnetische Felder der AefU bewertet (
PDF).
Ärztebefragung: Eine im Sommer 2005 im Auftrag des BAG durchgeführte Befragung von Hausärzten zum Thema elektromagnetische Felder ergab, dass bei 2/3 der ÄrztInnen gesundheitliche Wirkungen von EMF bei Konsultationen schon zur Sprache gekommen waren, deutlich mehr als in einer Voruntersuchung aus dem Jahr 2002. Ein Zusammenhang der geschilderten Beschwerden mit EMF wurde in dieser Studie bei 54 % der ÄrztInnen als plausibel erachtet (
PDF). Vergleichbare Ergebnisse erzielte eine ähnlich konzipierte Studie in Österreich (PDF). Experimentell naturwissenschaftlich konnte das Phänomen der Elektrosensibilität in den bisherigen Provokationsstudien nicht objektiviert werden. Die Ergebnisse der Ärztebefragung veranlassten denn auch die Mobilfunkindustrie, die Schweizer Ärzteschaft anzuschreiben und darauf hinzuweisen, dass die grosse Mehrzahl der Studien keinen Zusammenhang zwischen Funkwellen und negativen Einflüssen auf die Gesundheit zeige.
Die Diskrepanz zwischen Praxis und Theorie erschweren zweifelsohne die Risikobeurteilung und schaffen Unsicherheit, sind jedoch kaum vermeidbare Eigenheiten der Forschung. Kausale Zusammenhangsvermutungen zwischen Beschwerden und elektromagnetischen Feldern sind im Einzelfall zwar nicht beweisend, aber sie dürfen nicht ungeachtet bleiben. Eine gezielte Umsetzung dieser Beobachtungen in klinisch-epidemiologische Studienkonzepte ist unerlässlich. Es ist vermessen, die Diskrepanz zwischen Arztmeinung und aktueller naturwissenschaftlicher Risikoeinschätzung mit einem Informationsrückstand der Ärzteschaft zu erklären. Gerade die Ergebnisse des Pilotprojektes einer umweltmedizinischen Beratungsstelle aus dem Jahr 2001 bekräftigen die Arztmeinung. So attestierte damals ein geschultes interdisziplinäres Expertenteam bei einem Teil der Beschwerden von elektrosensiblen Patienten einen Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern als plausibel, obwohl die geltenden Grenzwerte eingehalten wurden. (
PDF , PDF).
Umweltmedizinische Beratungsstelle
Die Diskrepanz zwischen Erfahrungsmedizin und Wissenschaft erfordert eine unvoreingenommene unabhängige und möglichst sachliche Haltung der Ärzteschaft. Gestützt auf die Erfahrungen des Basler Pilotprojektes hat sich die Vereinigung Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz entschlossen, eine umweltmedizinische Beratungsstelle aufzubauen. Ein loses Netzwerk umweltmedizinisch geschulter Grundversorger soll Betroffenen und Ärztinnen und Ärzten eine unabhängige Anlaufstelle bieten zur Abklärung und Beratung von umweltmedizinischen Problemstellungen. Standardisiertes Vorgehen und wissenschaftliche Begleitung schaffen eine Schnittstelle zwischen Erfahrungsmedizin und Grundlagenforschung. Das Projekt ist aktuell in der Planungsphase.

 

Internationale Forschung

Internationale bedeutsame Forschungsprogramme sind das COST Programm 281, Projekte im Forschungsprogramm der EU sowie das EMF-Projekt der WHO.

COST ist eine Rahmenorganisation für internationale Zusammenarbeit von Wissenschaftler mit dem Ziel nationale Forschungsprojekte zu koordinieren (COST = European Cooperation in the field of scientific and technical Research) und wird durch das EU Framework  Programme for research and technological Development unterstützt. Innerhalb dieses Rahmens ist COST281 ein Forschungsprogramm zum Thema möglicher gesundheitsschädigender Auswirkungen von Mobilfunksystemen.

Die Reflexstudie war ein von der EU im 5. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung gefördertes Projekt. Die Studie wurde von der Verum-Stiftung in Deutschland koordiniert. 12 Arbeitsgruppen in 7 europäischen Ländern untersuchten von 2000-2004 das gesundheitliche Risiko durch niederenergetische elektromagnetische Felder mittels empfindlicher in vitro Methoden. Auch bei diesem Projekt war die Schweiz mitbeteiligt durch die Mitarbeit von Prof. Kuster ETH Zürich, welcher die Expositionskammern für die Zellexperimente gebaut hat. Projektziel war die Erforschung der Wirkung von hochfrequenter gepulster Strahlung  in Dosen unterhalb der gängigen Grenzwerte auf die Einzelzelle. Gesucht wurde nach den für die Krankheitsentstehung kritischen Zellereignissen, nämlich Genmutationen, Deregulation der Zellproliferation und des programmierten Zelltodes sowie Modifikationen der Gen- und Proteinexpressionen. Hätte man auf zellexperimenteller Ebene keine Wechselwirkungen nachweisen können, so wäre eine Weiterführung der bisher kontroversen epidemiologischen und tiefexperimentellen Untersuchungen hinfällig geworden. Wider Erwarten zeigten sich  jedoch unter Einwirkung alltäglicher Mobilfunkdosen zellkritische Ereignisse. Unter anderem  konnten dosisabhängig Erbgutveränderungen durch Mobilfunkstrahlung unterhalb der geltenden Immissionsgrenzwerte gezeigt werden. Auch wenn in vitro Ergebnisse kein Beweis sind für eine gesundheitsschädigende Wirkung von EMF unterhalb der gängigen Sicherheitswerte, so sind sie doch gewichtige Hinweise. Die Ergebnisse der Reflexstudie verlangen mit aller Deutlichkeit die Anwendung des Vorsorgeprinzips auf allen Ebenen von Politik, Industrie bis zum Verbraucher im Sinne eines Vorsorge orientierten Umgangs mit Mobilfunkstrahlung sowie eine Überprüfung der Grenzwerte und eine intensivierte Forschung auf diesem Gebiet (PDF). Als Konsequenz der Reflexstudie empfiehlt COST 281 die Durchführung weiterer international koordinierter zytogenetischer Untersuchungen unter noch strenger standardisierten Bedingungen.

Die WHO initiierte 1996 das International EMF Projekt, mit der Frage nach gesundheitsschädigender Auswirkung von EMF.

In England wurde Ende 2004 ein umfassender Übersichtsbericht zum Thema Mobiltelefone und Gesundheit veröffentlicht vom National Radiological Protection board (NRPB, 1.7MB!).Wiederum lautet die zentrale Schlussfolgerung, dass keine gesicherten Beweise für einen schädlichen Einfluss der Mobilfunktechnologie vorliegen. Es wird auch in England weiter am Vorsorgeprinzip festgehalten sowie hochqualifizierte Forschung empfohlen.

In Deutschland wurde durch das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundesamt für Strahlenschutz (Bfs) das deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm lanciert, das zu gleichen Teilen vom BMU und den Mobilfunkbetreibern mit 17 Millionen Euro gefördert wird.  Das Programm wird vom Bfs umgesetzt und koordiniert. Im Zeitraum von 2002-2006 werden 52 multidisziplinäre Forschungsvorhaben im Bereich Biologie, Dosimetrie, Epidemiologie und Risikokommunikation zum Thema Mobilfunk durchgeführt, mit dem Ziel grundsätzliche Wirkungen und Mechanismen zu klären und mögliche Ursachen der Elektrosensibilität aufzudecken. Über den Verlauf der Studien wird fortlaufend berichtet.

Die Interphone-Studie ist das bisher weltweit grösste Forschungsvorhaben zur Aufklärung von Hirntumoren. Die Studie wird von der WHO koordiniert und von der EU gefördert (Link). Die retrospektive  Fall-Kontrollstudie sollte insbesondere klären, ob regelmässige  Mobiltelefonbenützung das Risiko erhöht, an einem Hirntumor zu erkranken.  13 Länder mit insgesamt 6000 Patienten mit einem Gliom oder Meningeom und  1000 Patienten mit einem Akustikusneurinom beteiligten sich an der Studie. Als Kontrollgruppe dienten rund 6000 Personen ohne Tumorleiden, welche den PatientInnen in Geschlecht und Alter entsprachen. Eine Studienpopulation dieser Grösse erlaubt auch den Nachweis kleiner Risiken. Die Feldphase mit den Befragungen erfolgte von 2000 bis 2004. Verschiedene nationale und länderübergreifende multizentrische Teilstudien wurden in der Folge veröffentlicht. Eine Teilstudie aus Schweden zeigte ein erhöhtes Risiko für Akustikusneurinome bei der kleinen Untergruppe, die  schon mehr als 10 Jahre Handys benutzt hat. Die zurzeit schon  publizierten multizentrischen Teilstudien zeigen jedoch kein erhöhtes  Risiko für Akustikusneurinome in der ersten Dekade nach Beginn der  Mobilfunknutzung. Allerdings zeichnet sich  bei einer Nutzungsperiode von mehr als 10 Jahren für Akustikusneurinome eine  Tumorhäufung auf der ipsilateralen Seite ab (PDF, PDF). Die  durchschnittliche Nutzungsperiode digitaler Handys in den bisher  untersuchten Kollektiven ist kürzer als 10 Jahre. Eine im Januar 2006  veröffentlichte Teilstudie aus England mit 966 Gliompatienten zeigt bei  einer Nutzungsperiode von 10 Jahren kein erhöhtes Risiko für Gliome. Wie  schwierig die Beurteilung epidemiologischer Studien ist, zeigt diese  neueste Teilstudie mit einem erhöhten Tumorrisiko auf der ipsilateralen  Seite, jedoch einem erniedrigten Tumorrisiko auf der contralateralen  Seite (Bias-Problematik). Auch bei dieser Teilstudie beträgt der  Prozentsatz der Tumorpatienten mit einer Nutzungsperiode von mehr als 10  Jahren nur 5% (PDF). Bei einer deutschen Teilstudie zeigt sich, dass das Risiko für Gliome bei einer Handynutzung von mehr als 10 Jahren leicht erhöht sein könnte (PDF). Eine im Januar 2007 veröffentliche Teilstudie aus Skandinavien zeigt für die Untergruppe mit einer Handynutzung von mehr als 10 Jahren ein erhöhtes Risiko für Gliome auf der Kopfseite, wo telefoniert wurde. Nach vierjähriger Auswertungszeit wurden nun am 18. Mail 2010 die Interphonestudie im Hinblick auf das Hirntumorrisiko abschließend beurteilt (Bewertung bezüglich Akustikusneurinom und Parotistumore noch ausstehend) (PDF).

Es wurden die Ergebnisse von insgesamt 16 Zentren berücksichtigt, und zum Teil zusammengezogen, sodass insgesamt 14 Teilananlysen bei der Gesamtbewertung eingebracht wurden. In die Studie miteinbezogen wurden 2409 Menigeomfälle, 2708 Gliomfälle, und rund 5600 Kontrollpersonen. Kinder und Jugendliche waren nicht eingeschlossen. Es fanden sich über alles betrachtet ein reduziertes Hirntumorrisiko bei Handynutzern, was auf statistische Verzerrungen und oder methodische Limitationen bei der Studie hinweise. Das Risiko für Gliome und Meningeome war nach 10 jähriger regelmässiger Nutzung nicht erhöht, wobei eine regelmässige Nutzung definiert war als die mindestens 1 mal wöchentliche Nutzung des Handys während 6 Monaten. In der Untergruppe der Intensivtelefonierer mit einer gesamten Handynutzungszeit von über 1640 Stunden war das Hirntumorrisiko erhöht, bei Gliome um 40 Prozent, bei Meningeomen weniger ausgeprägt. Bei den Gliompatienten mit intensiver Handynutzung fanden sich mehr Tumore auf der Seite wo telefoniert wurde und die Tumore lagen häufiger in den am meisten strahlenexponierten Temporallappen.

Bei der Beurteilung herrschte Uneinigkeit, inwieweit die gefundenen Ergebnisse methodische Mängel, Fehler, und statistischen Verzerrungen beinhalten und inwieweit die Ergebnisse eine tatsächliche Assoziation aufzeigen.
Es wurde festgehalten, dass die Hinweise auf ein erhöhtes Tumorrisiko bei intensiver Handynutzung nach weiterer Forschung verlangen. Die Mehrheit der befragten Personen waren nicht starke Handynutzer. Die mittlere kumulative Handynutzungszeit betrug 100 Stunden, entsprechend einem Durchschnitt von 2 Stunden pro Monat. Die kumulative Handynutzungszeit von 1640 Stunden entspricht einer täglich halbstündigen Nutzung über einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Nutzergewohnheiten haben sich seit Abschluss der Interphonebefragung in den Jahren 2000 bis 2004 deutlich geändert. 30 minütige Handygespräche pro Tag sind heute an der Tagesordnung. Laut der internationalen Agentur für Krebsforschung ist bei Jugendlichen ein Handykonsum von mehr als 1 Stunde täglich nicht ungewohnt. Als regelmässige Handynutzer galten in der Interphonestudie Personen, welche mindestens einmal pro Woche über einen Zeitraum von 6 Monaten das Handy nutzten. UMTS wurde in der Interphonestudie noch nicht untersucht. Kinder und Jugendliche waren bei der Interphonestudie ausgeschlossen.

Weitere Studien sind angelaufen (PDF).

Eine sehr umfangreiche retrospektive dänische Kohortenstudie (PDF, PDF), welche im Dezember 2006 publiziert wurde, untersuchte die Hirntumorerkrankungsrate von Personen mit Handyabonnements verglichen mit einer Kontrollgruppe aus der Bevölkerung. Dabei wurden alle Erstlösungen von Handyabonnements zwischen 1982 und 1995 berücksichtigt. Insgesamt 420000 Abonnementen wurden in die Studie miteinbezogen und die Tumorerkrankungsrate dieser Gruppe wurde bis und mit 2002 beobachtet. Personen mit Handyabonnements erkrankten im Vergleich zur Kontrollgruppe nicht häufiger an Hirntumoren. Die durchschnittliche Dauer eines Abonnements betrug 8 Jahre. Rund 60000 Personen hatten ein Handyabonnement über eine Zeitspanne von 10 Jahren und mehr. Auch diese Studie muss kritisch und im Kontext aller bisheriger Studienergebnisse beurteilt werden. So zeigen beispielsweise die Studienergebnisse, dass die ersten Abonnementen sich vorwiegend aus gesunden, nicht rauchenden, sozioökonomisch gut gestellten Männer rekrutierten (357553 Männer und nur 62542 Frauen). Diese Subgruppe dominiert bei den Langzeitnutzern. Jugendliche unter 21 Jahren wurden nicht in die Studie miteinbezogen. Die effektive Handynutzung (Gesamtdauer der Handynutzung, Anrufzahl, Anrufdauer, kumulative Handynutzung) kann nicht mit der Dauer eines Handyabonnements gleichgesetzt werden. Von den rund 720000 registrierten Abonnements wurden 2/7 von der Studie ausgeschlossen, größtenteils Firmenabonnements. Eine diesbezügliche Stichprobe ergab, dass 16 % ohne Abonnements und 85% mit Abonnements regelmässig telefonieren. Als regelmässig telefonierender Handynutzer galt , wer mindestens 1 mal pro Woche über eine Zeitspanne von mindestens 6 Monaten telefoniert. Eine Studie, welche das Problem der Expositionsabschätzung zum Thema hatte, kam zum Schluss, dass sowohl die Selbstbefragung als auch die Fremderhebung über die Telefonanbieter methodische Mängel zeigen (PDF). Ein weiterer wichtiger Faktor bei der Untersuchung eines allfällig erhöhten Hirntumorrisikos bei Handynutzern ist die Zeitdauer seit Beginn der Mobilfunkexposition. Eine Tumorentstehung bedingt auch bei bekannten Krebsverursacher wie Röntgenstrahlen eine Latenzzeit von mindestens 10 Jahren. In der Interphonestudie finden sich in den kleinen Teilgruppen mit einer Handynutzungszeit über 10 Jahre Hinweise für ein erhöhtes Hirntumorrisiko. Andererseits zeigte die dänische Kohortenstudie bei den 60000 Abonnementen mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren und mehr kein erhöhtes Risiko, mit dem Vorbehalt, dass gerade die langjährigen Abonnementen der dänischen Kohortenstudie aufgrund der Daten einer übermässig gesunden und starken Subgruppe angehören und so die Resultate verharmlosen könnten. Ergebnisse aller bisheriger epidemiologischer Untersuchungen sowohl in der Interphone-Studie als auch in der dänischen Kohortenstudie müssen kritisch beurteilt werden, da gerade bei kleinen Risiken Fehler bei der Expositionsabschätzung und zu kurze Beobachtungszeiten zu einer Verfälschung der Ergebnisse in die eine oder andere Richtung führen können. Detailliertere Fragebogen zur Handynutzung zusammen mit einer ausführlicheren objektiven Erfassung der Daten der Telefonanbieter sowie längere Beobachtungszeiten werden dazu beitragen, die Aussagekraft künftiger Bevölkerungsuntersuchungen zu verbessern.

Vorsorgeaktion für Schulen und Gemeinden

Elektrosmog und Gesundheit? Soviel wie nötig, sowenig wie möglich. Mit dem Faltblatt „Gesundheit und Elektrosmog im Schulalltag“ (PDF) bieten wir BehördenvertreterInnen  sowie der interessierten Lehrerschaft einen Leitfaden mit Kurzinformationen und Empfehlungen zur Strahlenreduktion im Schulalltag. Mit dem Merkblatt „die Rolle der Gemeinden bei der vorsorglichen Senkung der Belastung mit elektromagnetischen Feldern“ (PDF) zeigen wir Verantwortlichen des Bau- und des Schulwesens Möglichkeiten auf, wie auf Gemeindeebene unter Wahrung des gesetzlichen Rahmens die alltägliche Elektrosmogbelastung durch elektrische Geräte und Funkanwendungen reduziert werden kann.

Ein Artikel diesbezüglich ist Anfang 2007 in der Schweizer Ärztezeitung erschienen (PDF).

Internetratgeber
Vorsorgen ist besser als heilen
Strom und Funk belasten uns mit elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern. Man spricht auch von nicht ionisierenden Strahlen (NIS) oder im Volksmund von Elektrosmog. Macht uns dieser Elektrosmog krank? Zusammenhangsvermutungen zwischen Beschwerden und elektromagnetischen Feldern nehmen zu. In einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung in der Schweiz aus dem Jahr 2004 klagten 5 % über Beschwerden im Zusammenhang mit Elektrosmog. In einer schweizerischen Ärztebefragung aus dem Jahr 2005 erachteten mehr als die Hälfte der befragten Ärztinnen einen solchen Zusammenhang als plausibel. Auch von seiten der Wissenschaft verdichten sich die Hinweise, dass Elektrosmog im Alltagsbereich negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann.

Der Erkenntnisstand ist also noch ungewiss, die Datenlage ungenügend und die Wissenslücken noch gross. Deshalb empfehlen wir Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) Ihnen einen vorsorgeorientierten Umgang mit elektromagnetischen Feldern im Alltag. Sehr am Herzen liegt uns der Vorsorgegedanken bei den Kindern. Gerade die Fortschritte im Bereich der Kommunikation und der Information betreffen in besonderem Mass den Kinderalltag, wo Lernen Spiel und Unterhaltung eine zentrale Rolle einnehmen. Helfen Sie mit, die Elektrosmogbelastung der Kinder durch Aufklärung und Vorbildfunktion zu reduzieren. Mit diesem Ratgeber möchten wir Sie informieren, wie Sie einfach und kostengünstig Elektrosmog im Alltag reduzieren können.
Elektrosmog reduzieren heisst: ausschalten; ausstecken; Abstand halten; Kabel statt Funk.

Funkanwendungen
Mobilfunk, Schnurlostelefonanlagen nach dem DECT-Standard und drahtlose Computernetzwerke (WLAN) benutzen periodisch gepulste hochfrequente elektromagnetische Wellen als Träger für digitalisierte Information. Mobilfunkstrahlung zeigt bei bestimmten Zellen Erbgutveränderungen, und kann beim Menschen Veränderungen der Hirnstromkurve, der Schlafphasen und der Hirnleistung bewirken. Bisherige Studien zum Hirntumorrisiko bei Handynutzung fanden kein erhöhtes Risiko bei einer Benützung von weniger als 10 Jahren. Für längere Benützungsdauer gibt es Hinweise für ein erhöhtes Hirntumorrisiko auf der Kopfseite, wo telefoniert wird. Erfahrungsberichte mit Beschwerden im Zusammenhang mit Funkanwendungen häufen sich. Aus Vorsorgegründen empfehlen wir Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) wenn immer möglich die Festnetztelephonie mit Schnurtelefonen und kabelgebundenen Internetzugang.

Elekrosmog reduzieren heisst mit dem strahlenarmen Handy nur kurz telefonieren, besser SMS nutzen. Die Strahlenbelastung des Kopfes ist bei der Handynutzung deutlich höher als bei allen anderen Quellen. Wir empfehlen Ihnen, wenn immer möglich das Festnetz mit Schnurtelefon zu benutzen. Kinder sollten nach Möglichkeit das Handy nicht benutzen, weil sie aufgrund von Wachstum und Entwicklung empfindlicher auf Umwelteinflüsse reagieren und weil sie als Bevölkerungsgruppe mit der längsten Lebenszeit von möglichen Spätfolgen am meisten betroffen sind.


Tipps zur Strahlenreduktion beim Handy

  • Strahlenarme Mobiltelefone benutzen (www.topten.ch; www.handywerte.de).
  • Kurze Gesprächsdauer, SMS bevorzugen.
  • Lange Telefonate mit Schnurtelefon übers Festnetz.
  • Beim SMS Versenden Handy vom Körper fernhalten.
  • Bei schlechtem Empfang nicht telefonieren (Empfangsanzeige als Balken oder Pfeilcode auf Handy-Display beachten).
  • Telefonieren Sie mit Freisprecheinrichtungen (Headset oder integrierte Freisprecheinrichtung mit Lautsprecher), dabei Handy nicht am Körper tragen.
  • Keine Telefonate beim Autolenken. Für Telefonate, welche von Mitfahrern getätigt werden oder im abgestellten Auto geführt werden, empfehlen wir zur Strahlenreduktion eine Freisprecheinrichtung mit Aussenantenne.
  • Möglichst nicht im Bus und Zug telefonieren. Metallgehäuse erschweren Verbindung, Reflexionen führen zu hot spots, fahrend telefonieren erfordert wiederkehrend maximale Sendeaktivität des Handys.
  • Beim Fahren im Zug/Auto mit vielen Antennenwechseln Handy ausschalten, um die permanenten Verbindungskontrollen zu vermeiden (Handover).
  • Handy ausschalten und nicht an Daueraufenthaltsorten aufladen.
  • schalten Sie bei ihrem Smartphone nicht genutzte Dienste aus.
  • Vorsicht mit Veränderungen am Handy (z.B. Abschirmprodukte, Verschlechterung der Sende- und Empfangseigenschaften).
  • Wir empfehlen Ihnen dringend, während dem Autolenken nicht zu telefonieren, auch wenn Sie eine Freisprechvorrichtung benutzen. Das Unfallrisiko ist vierfach erhöht, weil Sie durch das Gespräch mit einer nicht anwesenden Person abgelenkt werden.

Elektrosmog reduzieren heisst mit dem Schnurtelefon übers Festnetz telefonieren und dauerstrahlende Schnurlostelefonanlagen nach dem DECT-Standard meiden:

Die Funktechnologie bei der drahtlosen Informationsübertragung zwischen einem Schnurlostelefon und der Basisstation funktioniert nach dem DECT-Standard (Digital Enhanced Cordless Telecommunications) und ist dem Mobilfunk ähnlich.

Ähnlich wie beim Handy strahlt jedes Schnurlostelefon während dem Gespräch. Bei herkömmlichen (ältern) Modellen wird dabei beim Telefonieren unabhängig vom Abstand zwischen dem Telefon und der Basisstation immer mit der maximalen Leistung gesendet.  Ausserdem strahlen die Basisstationen der meisten DECT- Schnurlos-Telefone permanent, auch wenn nicht telefoniert wird. Trotz der geringen Sendeleistung ist die Belastung einer permanent sendenden Basisstation distanzbedingt im Nahbereich vergleichbar mit der Belastung einer benachbarten Mobilfunkantenne.

Seit 2005 gibt es strahlenarme DECT-Telefone, bei welchen die Basisstation nur beim Telefonieren strahlt, wobei dieser strahlungsarme Modus (Ecomode oder low radiation) bei den frühen Modellen vom Benutzer noch selbst eingestellt werden muss. Die  bis 2006 erhältlichen strahlenarmen DECT-Telefone sind mit dem Nachteil behaftet, dass zur Strahlenreduktion oder Strahlenausschaltung  der Handapparat auf der Basisstation aufgelegt sein muss und dass nur ein Handapparat versorgt werden kann.

Das Bundesamt für Strahlenschutz Deutschland stellt unter dem Aspekt der Vorsorge folgende Anforderungen an ein strahlenarmes DECT-Telefongerät:

  • Abschaltung oder mindestens 100.000-fache Absenkung des Kontrollsignals der Basisstation im Stand-by-Betrieb, unabhängig von der Anzahl der angemeldeten Mobilteile, wobei sich das Mobilteil nicht notwendigerweise in der Basis befinden muss.
  • Bedarfsgerechte Regelung der Sendeleistung des Mobilteils in mehr als 2 Stufen.
  • Bedarfsgerechte Regelung der Sendeleistung auch der Basisstation während des Telefonierens.
  • Möglichkeit des Anschlusses eines Headsets an das Mobilteil.
  • Möglichkeit der Einstellung / Begrenzung der Reichweite. 

Auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz sind die auf dem deutschen Markt erhältlichen strahlenarmen Schnurlostelefone aufgelistet.

Die Swisscom lancierte im Herbst eine neue strahlenreduzierte Modellserie „Ecomode plus“, welche  die vom deutschen Bundesamt für Strahlenschutz aufgestellten Kriterien für strahlenarme DECT-Telefongeräte berücksichtigen.

Strahlenreduzierte DECT-Telefone für Telefonanlagen im ISDN-Betrieb sind (noch) nicht erhältlich.


Tipps zu DECT-Telefonen
Durch die Benutzung des herkömmlichen Schnurtelefons statt einem Schnurlostelefon kann die Elektrosmogbelastung beim Telefonieren einfach und wirksam reduziert werden.

  • Für längere Telefonate empfehlen wir Ihnen die Benutzung des Festnetzes mit dem herkömmlichen Schnurtelefon.
  • Kaufen Sie moderne strahlenarme Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard (Strahlenarme Geräte deutscher Hersteller sind auf der Internetseite des deutschen Bundesamtes für Strahlenschutz aufgelistet, www.bfs.de, strahlenarme Geräte der Swisscom finden Sie auf der  Internetseite der Swisscom www.swisscom.ch  (  „swisscom ecomode plus“).
  • Dauerstrahlende Schnurlostelefonanlagen nach dem DECT-Standard sollten vermieden werden (alle bis 2005 verkauften und die meisten heute im Handel erhältlichen DECT-Schnurlostelefone sind Dauerstrahler).

P.S. Als Alternative zu DECT-Telefonen gab es früher Schnurlostelefone nach dem alten CT1+-Standard. Diese Telefone verwendeten eine analoge Übertragungstechnik, bei welchen die Basisstation nur beim Telefonieren strahlten, wobei  der Handapparat beim Telefonieren auch strahlte und zudem keine Leistungsregelung aufwies. CT1+-Telefone werden nicht mehr produziert. Der Betrieb dieser Telefone ist zwar noch gestattet, ein Schutz vor Störungen ist jedoch nicht mehr gewährleistet, und wenn das Gerät selber stört, muss es entfernt werden.

Elektrosmog reduzieren heisst kabelgebundenen Internetzugang benützen anstatt WLAN-Anwendungen. Funknetzwerke, sogenannte Wireless local area netwerk, oder abgekürzt WLAN ermöglichen eine kabellose Verbindung zwischen Computern untereinander und mit Peripheriegeräten sowie einen kabellosen Zugang auf kabelgebundene Netzwerke wie Internet, Emaileinrichtungen oder Firmennetze. Die WLAN-Technologie bedient sich einer gepulsten Hochfrequenztechnologie ähnlich dem Mobilfunk. Die Basisstation einer WLAN-Anwendung (Access Point) strahlt permanent, sofern die Station eingesteckt ist, also auch im Bereitschaftsmodus. Die Funknetzkarte (eingeschoben oder integriert im Computer oder Notebook bzw. Laptop) strahlt ebenfalls, sobald das Gerät eingeschaltet ist (Suchfunk). Obwohl die Strahlenleistungen von Access Point und Netzfunkkarte klein sind, von der aktuellen Nutzung abhängen, und mit zunehmendem Abstand stark abnehmen, ist die Strahlenbelastung für den Nutzer wegen der Nähe zum Körper sehr hoch und kann je nach Sendeaktivität und Gerätetyp mehrere V/m betragen. Diese Strahlenbelastung ist vergleichbar mit der Strahlenbelastung von Anwohnern in nächster Nähe einer Mobilfunkbasisstation. Die Strahlenbelastung vom Access Point ist vergleichbar mit einer dauerstrahlenden Basisstation einer DECT-Schnurlostelefonanlage.

Tipps zu WLAN
Wir empfehlen wenn immer möglich die kabelgebundene Internetnutzung mit ihrem Computer oder Laptop.

Im Fall einer WLAN-Nutzung empfehlen wir Ihnen folgende Massnahmen zur Strahlenreduktion

  • Strahlungsarme Basisstation wählen (Access Point) und minimal nötige Sendeleistung einstellen.
  • Access Point möglichst weit weg von Daueraufenthaltsplätzen installieren.
  • Nachts oder bei Nichtgebrauch Abstellen der Basisstation durch Ausstecken oder mittels Zeitschaltuhr oder bei moderner Software ferngesteuert per Tastenkombination des Computers.
  • Funknetzkarten nur bei Datenverkehr einschieben.
  • Integrierte Funknetzkarte nur für Datenverkehr aktivieren, Funkleistung per Tastenkombination minimieren, Abstand halten zur Funknetzkarte bei grossem Datenverkehr.
  • Mit Notebook-WLAN nicht auf dem Schoss arbeiten.

Und nicht vergessen: Bei neuen Geräten mit integrierter Funknetzkarte muss eventuell der automatische Suchfunk softwaremässig und mit Schalter deaktiviert werden

Stromanwendungen: Elektrosmog reduzieren heisst Abstand halten, ausstecken, ausziehen. Elektroinstallationen, Stecker und Kabel stehen unter elektrischer Spannung und belasten uns mit elektrischen Feldern. Wird ein elektrisches Gerät oder eine Lichtquelle eingeschaltet, wird der Stromkreis geschlossen, es fliesst Strom, der uns mit magnetischen Feldern belastet. Die Feldbelastung nimmt mit zunehmendem Abstand stark ab. Auch Stromanwendungen stehen in Verdacht gesundheitsschädigend zu sein. Unter alltäglicher Strombelastung zeigen bestimmte Zellen Erbgutveränderungen. Kinder, die nahe einer Hochspannungsleitungen wohnen, zeigen ein doppelt so hohes Leukämierisiko. Es gibt Hinweise, dass das Risiko für Demenzerkrankungen bei stärkerer Magnetfeldbelastung erhöht sein könnte. Es gibt zahlreiche Erfahrungsberichte über negative gesundheitliche Auswirkungen von Stromanwendungen. Der wissenschaftliche Erkenntnisstand ist noch ungenügend. Wir Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU)empfehlen Ihnen einen vorsorgeorientierten Umgang mit Stromanwendungen.

Allgemeine Tipps rund um Stromanwendungen

  • Vermeiden Sie an Schlafplatz und an Daueraufenthaltsplätzen was vermeidbar ist. Halten Sie Abstand, schalten Sie aus, stecken Sie aus, nutzen Sie Kabel statt Funk.
  • Ausstecken oder ausschalten von Elektro- und Ladegeräten bei Nichtgebrauch.
  • Abstandsempfehlungen bei Gebrauch (Nachbarzimmer miteinbeziehen):
    - Fernseher 2 Meter (Magnetfeld nach hinten auch durch die Wand);
    - Computerbildschirmröhren 60 bis 80 cm seitlich und hinten;
    - Transformatoren vor und in Geräten mindestens 1 Meter;
    - Steckernetzteile und Ladegeräte mindestens 1 Meter;
    - Grösstmöglicher Abstand zu Verteilkasten, Steigleitungen und Dauerverbraucher und zu  Funkbasisstationen.
  • Elektrosmogarme Beleuchtung. Für Nahaufenthaltsplätze sind Lampen mit Glühbirnen empfehlenswert, da sie feldarm sind.
    Abstandsempfehlungen: Niedervoltlampen und Niedervoltbeleuchtungssysteme mindestens 1 Meter Abstand vom Trafo; Leuchtstoffröhren 1 Meter; Dimmer feldintensiv, an Daueraufenthaltsplätzen nicht empfehlenswert. Energiesparlampen verbrauchen weniger Energie als Glühlampen, sind aber feldintensiver (Abstand).
  • Anschluss- und Verlängerungskabel auf Gebrauchslänge minimieren; Rollenbildung vermeiden; Kabelverlauf möglichst körperfern wählen; eventuell steckdosennahe Steckerleisten mit Schalter, um mehrere Verbraucher zentral mit einem Knips aus- und einzuschalten.
  • Strahlungsarme Computerbildschirme nach TCO-Norm, seitlicher und hinterer Bildschirmabstand 60 –80 cm. Ideal sind Flachbildschirme.

Elektrosmog reduzieren heisst am Schlafplatz vermeiden was vermeidbar ist
Tipps für den Schlafplatz

  • Ausstecken und ausschalten von elektrischen Geräten, Steckernetzteilen, Trafogeräten und Ladestationen.
  • Vermeiden Sie Radiowecker, Heizkissen und Basisstationen von Schnurlostelefonanlagen und WLAN, eingeschaltete Handys und andere Dauerverbraucher am Schlafplatz.
  • Denken Sie an Elektrosmog vom Nachbarzimmer (Basisstation von DECT-Schnurlostelefonanlage, Access Point von WLAN-Computerfunk, Fernseher, Computer, Dauerverbraucher, Steigleitungen, Verteilkasten).
  • Benutzen Sie feldarme Nachttischlampen mit Glühbirne.
  • Minimieren Sie Kabel und Verlängerungskabel und vermeiden Sie Ringrollenbildung und Kabelsalat unter und ums Bett. Führen Sie das Kabel der Nachttischlampe möglichst körperfern.
  • Wählen Sie bei funkbetriebenen Babyphonen ein strahlungsarmes Modell, welches nur bei Geräuschen sendet mit einem Mindestabstand von 2 Meter. (besser übers Stromnetz)

Weiterführende Sachinformationen finden Sie in der Broschüre „Elektrosmog in der Umwelt“ des Bundesamtes für Umwelt, kostenloser Bezug über das BafU, Dokumentationen, 3003 Bern, Fax 031 324 02 16, E-Mail: docu@buwal.admin.ch. Unter www.umwelt-schweiz.ch/elektrosmog informiert das Bundesamt für Umwelt ausführlich über Elektrosmog.

Die Fach- und Informationsstelle nichtionisierende Strahlung des Bundesamts für Gesundheit veröffentlicht Faktenblätter zum Thema EMF von Geräten unter http://www.bag.admin.ch/themen/strahlung/ .

Der Ratgeber „Elektrosmog- Entstehung, Risiken, Vorsorgemassnahmen“ der Stiftung für Konsumentenschutz informiert kurz und bündig; Bezug für sFr. 10.- bei der Stiftung für Konsumentenschutz, Monbijoustrasse 61, Postfach, 3000 Bern, Telefon 031 307 40 40, E-Mail admin@konsumentenschutz.ch, www.konsumentenschutz.ch.

Elektrosmog reduzieren heisst

  • Abstand nehmen, ausschalten, ausstecken, Kabel statt Funk
  • Mit dem strahlenarmen Handy nur kurz telefonieren, besser SMS nutzen
  • Mit dem Schnurtelefon übers Festnetz telefonieren
  • Dauerstrahlende Schnurlostelefonanlagen nach dem DECT-Standard meiden
  • Kabelgebundener Internetzugang anstatt WLAN-Anwendungen
  • Am Schlafplatz vermeiden, was vermeidbar ist

Ratgeber „Elektrosmog im Alltag“ zum Ausdrucken
Der Ratgeber ist mit neueren Wordversionen auch als doppelseitige faltbare Broschüre ausdruckbar (PDF).

 

Archivsammlung

Texte der AefU zum EMF:
Medienmitteilung der AefU zur Bewertung der Resultate der Schweizer UMTS-Studie vom 6.Juni 2006 (PDF)
Vorsorgen ist besser als Heilen, Oekoskop 03/06 (PDF)

  - Literaturverzeichnis (PDFs): 1, 3, 4, 7, 8, 9, 13, 14, 15, 16, 17, 19, 20

Medienmitteilung für UMTS-Moratorium, 4.12.2003 (PDF)

Positionspapier in Form eines Briefs an den Nationalrat mit Schwerpunkt vorsorglicher Gesundheitsschutz, 25.10.2001 (PDF)

Medienmitteilung für konsequente Durchsetzung der Anlagegrenzwerte von Mobilfunkantennen, 29.10.2001 (PDF)

AefU und FMH schliessen sich der Salzburger Resolution an und fordern niedrigere Grenzwerte für Mobilfunkantennen, 4.2.2001 (PDF)

Ärztinnen und Ärzte besorgt über gesundheitliche Gefahren von Mobilfunkantennen (PDF)

Problematik der ICNIRP von Gaudenz Silberschmidt (PDF)

 

Links

Behörden

BAFU

BAG
BAKOM, Bundesamt für Kommunikation

Vorsorgemassnahmen beim Handytelefonieren (PDF)

Kantonale und städtische Fachstellen

Geschäftsdatenbank des Schweizer Parlaments

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Antennenstandorte Übersichtskarte CH

Seiten mit vorwiegend wissenschaftlich begründetem Inhalt
Forschungsstiftung Mobilkommunikation ETH Zürich
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WHO zum Thema EMF
COST, Rahmenorganisation für internationale Koordination nationaler Forschungsprojekte
FEMU, Forschungszentrum Aachen für elektromagnetische Umweltverträglichkeit

FGF

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Datenbanken, wissenschaftliche Wocheninformationen, Ergebnisse laufender Studien

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h.e.s.e.project

Forschungsgemeinschaft Funk

Fortlaufende Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramm 57 NIS, Umwelt & Gesundheit

Fortlaufende Ergebnisse der Forschungsstiftung Mobilkommunikation

Fortlaufende Ergebnisse des deutschen Mobilfunkprogramms

Fortlaufende Ergebnisse der Interphonestudie

CH-Interessenorganisationen zum Thema nicht-ionisierende Strahlen
ARA; Association Romande pour la non proliferation d’Antennes de telephonie mobile

asut; Branchenverband der Schweizer-Telekom-Anbieter

Bürgerwelle; Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog

Fachgruppe für Hausuntersuchungen der Schweizerischen Interessengemeinschaft Baubiologie und Bauökologie SIB

Forum Mobil; Informations- und Dialogplattform zum Thema mobile Kommunikation, betrieben durch Mobilfunkindustrie. Edition der Faktenblattreihe Frequentia

Gigaherz; Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener

Infoportal der Strombranche

Konsumentenforum; Unabhängige Konsumentenorganisation der Deutschen Schweiz

Konsumentenschutz

Lokalverein Erlenbach; Mobilfunk mit Mass

Pro natura

SABE; Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Biologische Elektrotechnik

Schweizerische Energiestifung (SES)

SIB; Schweizerischen Interessengemeinschaft Baubiologie und Bauökologie

Schweizerischer Heimatschutz

Kontakt

Wenn Sie spezielle Fragen zu Mobilfunk und Gesundheit haben, können Sie sich an unser AefU-Zentralsekretariat wenden, dass von Montag bis Freitag 8:00 - 11:50 Uhr geöffnet ist. Martin Furter gibt Ihnen gerne Auskunft und wird offene Fragen an unsere Arbeitsgruppe „elektromagnetische Felder“ weiterleiten. Wir werden bald möglichst antworten.

An dieser Stelle weisen wir auf unser Faltblatt Mobile Kommunikation hin, dass Sie in unserem Shop direkt elektronisch bestellen können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

© Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz – Postfach 111, 4013 Basel

 

 

 

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