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Politisch rechtliche Situation in der Schweiz
Nichtionisierende
Strahlen (NIS)
Umweltschutzgesetz
NIS-Verordnung
Zweistufiges Schutzkonzept
Immissionsgrenzwert
Spezifische
Absorptionsrate (SAR)
Anlagegrenzwert
Gesundheitsschutz vor NIS-Strahlung von Geräten
Grenzwert für die Handystrahlung
SAR-Wert
WLAN
Position und
Forderung der AefU zum Thema NIS und Gesundheit
Blick
zurück (Salzburger Resolution, Freiburger Appell, UMTS-Moratorium)
Aktuelle Position
Vorsorge
Reduktion der Strahlenbelastung im Alltag
Moratorium für den Weiterausbau der Mobilfunkindustrie
Unabhängige nachhaltig finanzierte Forschung
Aktueller
Forschungsstand
Macht Elektrosmog krank oder nicht?
Naturwissenschaftlicher Erkenntnisstand
Erfahrungsmedizinischer Erkenntnisstand
Literaturempfehlung
Wocheninformationen, Datenbanken
Schweizer
Forschung
BAFU
Nationales
Forschungsprogramm (NFP)
Forschungsstiftung Mobilkommunikation ETH Zürich
TNO-Replikationsstudie
Die Rolle der
Schweizer Ärzteschaft
Schweizerische Ärztezeitung
Ärztebefragung
Umweltmedizinische
Beratungsstelle
Internationale
Forschung
COST281
Reflexstudie
WHO
England
Deutsches
Mobilfunkprogramm
Interphone-Studie
Dänische
Kohortenstudie
Präventions-Aktion
Vorsorgeaktion für Schulen und Gemeinden
Internetratgeber
Vorsorgen ist besser als heilen (Einleitung)
Funkanwendungen (Allgemeines)
Handy
DECT-Telefone
WLAN (Computerfunk)
Stromanwendungen
Schlafplatz
Merksätze: Elektrosmog reduzieren heisst..
Ratgeber zum Ausdrucken (PDF)
Häufig gestellte Fragen
WLAN (PDF)
Energiesparlampen (PDF)
Archivsammlung
Archiv
Linksammlung
Links
Kontakt
Kontakt
Politisch rechtliche Situation in der Schweiz
Nichtionisierende Strahlen (NIS) von Anlagen und Geräten der drahtlosen
Telekommunikation und der Elektrizitätsversorgung und
Elektrizitätsanwendung sind in unserer technisierten Gesellschaft
alltäglich (Fernsehen, Radio, Funk, mobile Telekommunikation etc.).
Wichtigste NIS-Quellen sind die Stromversorgung, der Bahnverkehr,
elektrische Geräte und Anlagen sowie die drahtlose Telekommunikation,
wobei der Mobilfunk immer bedeutender wird. Nichtionisierende Strahlen
sind elektromagnetische Wellen in einem Frequenzbereich zwischen 0 Hz bis
300 GHz. Sie zählen im schweizerischen
Umweltschutzgesetz (PDF) zu den schädlichen
oder lästigen Einwirkungen, von denen der Mensch, Tiere und Pflanzen und
ihre Lebensgemeinschaften zu schützen sind. Die Bestimmungen im
Umweltschutzgesetz legen fest, dass im Sinne der Vorsorge auch
Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen
sind.
Die Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung
(NIS-Verordnung)
regelt den Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung
unter Berücksichtigung der Gesetzesbestimmungen im Umweltschutzgesetz.
Sie wurde am 23. Dezember 1999 vom Bundesrat verabschiedet und trat am
1.2.2000 in Kraft. Die Grundlagen für die Verordnung wurden vom BAFU erarbeitet. Nur
stationäre Anlagen im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz unterstehen
der NIS-Verordnung. Strahlenbelastungen ausgehend von elektrischen
Geräten (z.B. Handys, Schnurlostelefonanlagen) werden durch die
NIS-Verordnung nicht begrenzt.
Das
Umweltschutzgesetz verlangt ein zweistufiges Schutzkonzept. Gefährdungsgrenzwerte schützen vor bekannten
Gefahren, zusätzliche Einschränkung der Strahlung der Einzelanlage soll
vorsorglich vor heute noch nicht bekannten Gefahren schützen.
Entsprechend wurde dieses Konzept in der NIS-Verordnung durch die
Festlegung von Immissionsgrenzwerten und Anlagegrenzwerten umgesetzt.
Die Immissionsgrenzwerte für
Hochfrequenzstrahlung stützen sich auf die Richtlinien der International Commission on Non-Ionizing Radiation
Protection (ICNIRP).
Sie leiten sich von der thermischen Wirkungen der Strahlung ab. Bei hoher
Intensität führt elektromagnetische Strahlung zu einer Erwärmung des
Gewebes und wirkt auf diesem Weg dosisabhängig gesundheitsschädigend
(Mikrowelleneffekt). Die spezifische Absorptionsrate (SAR)
in Watt/kg ist das physikalische Mass für die
Umwandlung der Strahlenenergie in Wärmeenergie im Körper. Der
Schwellenwert für eine gerade noch messbare Erwärmung im Körper beträgt
4Watt/kg. Als Immissions-Grenzwert für eine Ganzkörperexposition legte
die ICNIRP einen Wert fest, welcher 50 fach unterhalb dieses
Schwellenwertes liegt, entsprechend einem SAR-Wert von 0.08W/kg. Dieser
Grenzwert wurde in der NIS-Verordnung als Immissionsgrenzwert übernommen
für Orte mit kurzfristigem Aufenthalt (OKA). Häufig verwendet man
anstelle der schwierig messbaren SAR-Werte abgeleitete Werte in Form von
Feldstärken oder Leistungsflussdichten. Die Immissionsgrenzwerte für den
öffentlichen Mobilfunk betragen je nach verwendeter Frequenz 40-61 V/m.
Über die
vergangenen Jahrzehnte häufen sich die Hinweise für biologische Effekte
im Niedrigdosisbereich, teils mit gesundheitsschädigendem Potential.
Diese nicht thermischen Wirkungen wurden von der ICNIRP bei der
Festlegung der Immissionsgrenzwerte nicht berücksichtigt, weil es streng
wissenschaftlich nicht bewiesen ist, ob und in welcher Dosis solche
Auswirkungen die Gesundheit gefährden.

Um dem
Vorsorgeprinzip im Umweltschutzgesetz Rechnung zu tragen, wurden in der
NIS- Verordnung Anlagegrenzwerte angeordnet, die das Risiko
potentiell schädlicher Wirkung von Hochfrequenzstrahlung im Niedrigdosisbereich
unterhalb der geltenden Immissionsgrenzwerte möglichst gering halten
sollten.
Die
Anlagegrenzwerte sind nicht medizinisch, sondern technisch/wirtschaftlich
begründet, das heisst, die Strahlung jeder einzelnen Anlage wird im Sinne
der Vorsorge soweit begrenzt, wie es technisch und betrieblich möglich
ist. Der Anlagegrenzwert ergibt bezogen auf die benachbarten Orte mit
empfindlicher Nutzung (OMEN) wie Wohnungen, Schulen, Spitäler,
Kindergärten, öffentliche Spielplätze und Schulhausplätze für jede
einzelne Anlage die Festlegung der allerhöchsten, gerade noch
vertretbaren Sendeleistung. Die Sendeleistung einer Anlage darf maximal
so sein, dass die nächsten Orte mit empfindlicher Nutzung durch diese
Anlage 1/10 des Immissionsgrenzwertes erhalten. Kumulationseffekte
am OMEN durch Hintergrundstrahlung und Strahlung von benachbarten
Sendeanlagen ausserhalb des Anlageperimeters sind dabei nicht
berücksichtigt, sodass rechnerisch und messtechnisch
die tatsächlichen Immissionswerte im OMEN über dem Anlagegrenzwert
liegen können. Terrassen, Balkone und Gärten gelten als Orte mit
kurzfristigem Aufenthalt.

Der Gesundheitsschutz vor nicht ionisierender
Strahlung von elektrischen Geräten ist in der
NIS-Verordnung ausgeklammert. Es besteht weder eine gesetzliche Regelung
für Gefährdungsgrenzwerte noch für Vorsorgewerte. Auch eine Deklaration
der NIS-Strahlung von Geräten ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. In
einem vom Bundesrat in diesem Jahr verabschiedeten Bericht einer
interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Frage des Gesundheitsschutzes vor
NIS wurden die bestehenden Regelungen für elektrische Geräte und mobile
Anlagen angesichts der noch unerforschten Risiken neuer Technologien als
ungenügend erachtet (PDF).
Nebst vermehrtem Engagement für den Gesundheitsschutz auf internationaler
Ebene wurde empfohlen, die Information der Bevölkerung zu allgemeinen
gesundheitsrelevanten Themen bezüglich NIS zu verbessern sowie
gerätesspezifische Informationen von Konsumentinnen und Konsumenten
bezüglich Gesundheitsrisiko, Schutzmassnahmen und Vorsorgemaßnahmen zu
etablieren. Das Bundesamt für Gesundheit wurde beauftragt im Rahmen der
gegebenen Möglichkeiten Maßnahmen im Bereich Vorsorge und Information
umzusetzen. Die AefU unterstützt die behördlichen Bestrebungen nach
persönlicher Vorsorge im Umgang mit NIS. Im Internetratgeber "Elektrosmog
im Alltag" (PDF)
finden Sie konkrete Empfehlungen zur Reduktion der Elektrosmogbelastung.
Als
Grenzwert für die Handystrahlung gilt der von der ICNIRP
festgelegte SAR-Wert von 2Watt/kg für die lokale
spezifische Absorptionsrate am Kopf. Eine Strahlenbelastung von 2Watt/kg
am Kopf führt zu einer gerade noch messbaren Gewebserwärmung. In der
Schweiz gibt es keine gesetzlich festgelegte Deklarationspflicht.
Handyhersteller haben vereinbart, SAR-Werte in den Gebrauchsanleitungen
der Handys und im Internet zu deklarieren. Als strahlenarm gelten
Handy-Geräte mit einem SAR-Wert von höchstens 0.4W/kg. Das Bundesamt für
Gesundheit und die AefU empfehlen die Verwendung von möglichst strahlenarmen
Handys. Eine Liste mit den strahlenärmsten Handygeräten ist über www.topten.ch abrufbar.
Sowohl BAG als auch die AefU setzen sich für einen vorsorgeorientierten
Umgang mit dem Handy ein. Tipps für Handynutzer: BAG
und Internetratgeber.
Drahtloser Internetzugang mittels der WLAN-Technologie
(wireless local area network) wird sowohl privat als auch im öffentlich
zugänglichen Raum zunehmend verbreitet. Die für den drahtlosen
Computerfunk (WLAN) erforderliche Funknetzkarte und Basisstation (Access
Point) gelten im Privatbereich als mobile Geräte und unterstehen nicht
der NIS-Verordnung. Der Aufbau eines flächendeckenden öffentlichen WLAN
untersteht jedoch der NIS-Verordnung, da es sich bei den Access Point
(z.B. eingebaut in einer Strassenlaterne) um stationäre Sender handelt.
Ein flächendeckendes WLAN- System benötigt jedoch keine Baubewilligung
wie beim Mobilfunknetz, da die maximale Sendeleistung der Access Points
weit unter der bewilligungspflichtigen Sendeleistung von 6 Watt liegt
(100-200 mW). Die bei WLAN benutzten Frequenzen sind öffentlich
zugängliche Frequenzen und sind im Gegensatz zu den Frequenzen des
Mobilfunks lizenzfrei. Die Erstellung eines flächendeckenden WLAN im
öffentlich zugänglichen Raum benötigt deshalb weder eine Baubewilligung
noch das Aufbringen einer Konzession. Unter "Stellungnahme der AefU zu WLAN" (PDF) informieren wir Sie
ausführlich über die WLAN-Technologie auch im Hinblick auf
Strahlenbelastung und Vorsorgeempfehlungen.
Position und Forderung der AefU
zum Thema NIS und Gesundheit
Blick
zurück
Seit der Vernehmlassung der NIS-Verordnung im Herbst
1999 hat sich die AefU aktiv in die politische Diskussion eingeschaltet (Archiv). Die AefU stellte sich zusammen mit der FMH (FMH ) hinter die Forderungen der Salzburger
Resolution (PDF)
, welche im Juni 2000 im Anschluss an eine wissenschaftliche Tagung in Salzburg
verfasst wurde. Damit wurde zum vorbeugenden Schutz der öffentlichen
Gesundheit für die Immission von Mobilfunksendeanlagen ein
Immissionsgrenzwert von 0.6V/m gefordert anstelle des in der Schweiz
gesetzlich verankerten Anlagegrenzwertes von 6V/m (Emissionsbegrenzung
der Einzelanlage, effektive Immission kann durch Summationseffekt von
benachbarten Anlagen höher liegen). Gestützt auf die TNO-Studie aus Holland forderte im Jahr 2004 die AefU, erneut
unterstützt von der FMH und anderer Nichtregierungsorganisationen ein
Moratorium für die neue Mobilfunkgenereation UMTS (PDF).
Die Ergebnisse der holländischen Studie fanden sich in
der Schweizer UMTS-Studie nicht bestätigt.
Aktuelle
Position: Ein zentrales Anliegen der
AefU im Zusammenhang mit nicht ionisierender Strahlung ist die Vorsorge.
Die AefU setzt sich für einen generell vorsorgeorientierten Umgang mit
nicht ionisierender Strahlung ein. Die Ärztinnen und Ärzte für
Umweltschutz unterstützen Bestrebungen nach vermehrter Aufklärung der
Bevölkerung hinsichtlich des Gefahrenpotentials von NIS-emittierenden
Geräten mit entsprechenden Empfehlungen
zur Reduktion der Strahlenbelastung. Als kleiner Beitrag finden Sie
auf unserer Homepage den Internetratgeber "Elektrosmog im Alltag" (PDF).
Aus Vorsorgegründen hält die AefU weiterhin an ihrer Forderung nach einem
Moratorium für den Weiterausbaus der Mobilfunkindustrie fest (PDF).
Einerseits weil weitere Untersuchungen abgewartet werden müssen.
Andererseits weil nur kurzfristige Effekte untersucht wurden. In der
Realität können die Menschen dem Signal einer Mobilfunkantenne während 24
Stunden ausgesetzt sein.
Ein weiteres wichtiges Anliegen der AefU ist unabhängige, kontinuierlich finanzierte Forschung. Die AefU setzt sich seit Jahren für intensive und rasche
Forschungsanstrengungen auf dem Gebiet der elektromagnetischen Feldern
ein. Aus ärztlicher Sicht müsste bei jeder neuen Technologie der Gedanke
der Vorsorge Vorrang haben gegenüber dem nachträglichen
Schädlichkeitsbeweis (PDF) . In Analogie zur Handhabung bei der
Einführung neuer Medikamente wäre eine entsprechende Vorgehensweise bei
der Einführung neuer Technologien aus der Sicht der AefU wünschenswert.
Wiederholt unterstützte die AefU die Annahme des vom BAFU im Jahr 2002
entworfenen Nationalen Forschungsprogrammes "NIS, Gesundheit und
Umwelt", welches schliesslich im März 2005 vom Bundesrat angenommen
wurde. Mit dem Nationale Forschungsprogramm 57 werden Schweizer
Wissenschaftler mit einem Budget von 5 Millionen Franken in den kommenden
4 Jahren in Ergänzung zur internationalen Forschung Effekte von NIS auf
die Gesundheit des Menschen untersuchen (Link: www.nfp57.ch).
In einem Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe des Bundes zu
Gesundheitsschutz vor NIS vom April 2006 wurde die Annahne des NFP 57 als
grosser Schritt in die richtige Richtung beurteilt (PDF).
Aufgrund der komplexen Materie empfahl die Arbeitstruppe zusätzlich
mittelfristig eine kontinuierliche nachhaltig finanzierte Forschung sowie
die Schaffung eines Schweizerischen Krebsregisters. Diese Forderung wurde
bei der Verabschiedung des Berichts vom Bundesrat mit Verweis auf das
laufende NFP nicht angenommen. Die AefU unterstützt jedoch die
Empfehlungen der Arbeitsgruppe. Das Problem der Elektrosensibilität und
die offene Frage der Beeinflussung des menschlichen Erbgutes durch NIS
und die Fragen rund um den Einfluss von Mobilfunkstrahlung auf Hirntumore
begründen nachhaltig finanzierte Forschung sowie die Schaffung eines
Nationalen Krebsregisters.
Auch ist staatlich finanzierte Forschung, welche sich
der Einflussnahme der Industrie entzieht gerade in diesem Forschungsgebiet
unbedingt erforderlich. So zeigte eine Studie vom Herbst 2006, bei
welcher Schweizer Universitätsinstitute mitbeteiligt waren, dass nur 30 %
derjenigen Mobilfunkstudien, welche von der Industrie finanziert wurden,
einen gesundheitsrelevanten Effekt ergaben, während über 70 % der
gemischt oder öffentlich finanzierten einen Effekt zeigten (PDF).
Aktueller
Forschungsstand
Macht
Elektrosmog krank oder nicht? Die wissenschaftliche Diskussion wird
kontrovers geführt. Der Wissensstand ist im steten Fluss. Immer mehr
Erkenntnisse aus der Wissenschaft und Erfahrungen aus der Praxis erhärten
den Verdacht auf gesundheitsschädigende Auswirkungen durch
nichtionisierende Strahlen unterhalb der gängigen Grenzwerte. Der streng
naturwissenschaftliche Beweis ist bis heute noch nicht erbracht.
Widersprüchliche Ergebnisse, Wissenslücken und zunehmender Druck durch
negative Erfahrungen im Alltag haben dazu geführt, dass die Forschung
international und national auf Hochtouren läuft. Der Erkenntnisprozess,
ob und in welchem Ausmass Elektrosmog unter Alltagsexposition krank
machen kann, braucht Zeit. Naturwissenschaften, medizinische
Grundlagenforschung und klinische Medizin sind gleichermassen gefordert.
Das Gesundheitsrisiko kann nur begrenzt im Reagenzglas, Tierversuch und
in ungefährlichen Menschenexperimenten abgeschätzt werden. Die Frage nach
Langzeitauswirkungen und Gesundheitsschäden durch Langzeitexposition
verlangt mehrjährige Studienkonzepte. Während Forschung und Gesundheitsschutz
sich bemühen , das Schädlichkeitspotential schon eingeführter
Technologien abzuschätzen, werden schon wieder neue Technologien im
Bereich der drahtlosen Kommunikation eingeführt.
Auch der
Bundesrat hat am 22. März 2005 mit einem Budget von 5 Millionen Franken
ein nationales Forschungsprogramm gutgeheissen, um Antworten auf die
vielen offenen Fragen zum Thema nichtionisierende Strahlen, Umwelt und
Gesundheit zu finden. Wie wichtig unabhängig finanzierte Forschung im
Mobilfunkbereich ist, zeigte eine im Herbst 2006 veröffentlichte Studie,
welche einen Zusammenhang zwischen Art der Studienfinanzierung und
Ausgang der Studienergebnisse aufzeigte. Nur 30 % der Mobilfunkstudien,
welche von der Industrie finanziert wurden, zeigten biologische Effekte,
während 70% der gemischt oder öffentlich finanzierten Studien einen
Effekt zeigten. (PDF)
Aufgrund dieser
unsicheren Risikobeurteilung mit widersprüchlichen Ergebnissen,
Wissenslücken und zunehmend negativen Erfahrungen im Alltag
empfehlen die Ärzte und Ärztinnen für Umweltschutz einen
vorsorgeorientierten Umgang mit nichtionisierenden Strahlen im Alltag.

Naturwissenschaftlicher
Erkenntnisstand
Aufgrund der
bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen gibt es viel Unsicherheit,
aber auch ernstzunehmende Hinweise, dass elektromagnetische Felder,
sowohl im Niederfrequenzbereich (Strom) als auch im Hochfrequenzbereich
(Funk) unter den geltenden Grenzwerten gesundheitsschädigend sein
könnten.
Eine Übersichtsanalyse aller epidemiologischen Studien der letzten 20
Jahre bezüglich Leukämierisiko bei Kindern ergibt eine hohe Gewissheit
für ein doppelt so hohes Leukämierisiko bei einer Wohnbelastung mit einer
magnetischen Feldstärke von 0.3-0.4Mikrotesla (µT) (Ahlbom A, et al. A
pooled analysis of magnetic fields and childhood leukaemia. Br J Cancer 2000:
83; 692-) Aus diesem Grund hat die internationale Agentur für
Krebsforschung (IARC), die der WHO (Weltgesundheitsorganisation)
unterstellt ist, niederfrequente magnetische Felder als möglicherweise
kanzerogen klassiert. Die vorsorgliche Emissionsbegrenzung für
Hochspannungsleitungen in der Schweiz ist in der Verordnung zum Schutz
der Bevölkerung vor nicht ionisierenden Strahlen (NISV) mit dem
Anlagegrenzwert auf 1µT festgelegt. Die in einer Wohnung gesetzlich
erlaubte Maximalbelastung von 1µT durch eine Hochspannungsleitung liegt
deutlich über dem Wert von 0.4µT.
Die epidemiologische Gewissheit für einen Zusammenhang zwischen
beruflicher Magnetfeldbelastung und dem Risiko für Demenzerkrankungen hat
in den letzten 5 Jahren zugenommen (PDF, PDF). Gezielt angelegte
Studien sind geplant, um diese Ergebnisse zu überprüfen.
Im Reagenzglas konnten bei bestimmten Zelltypen Erbgutveränderungen
festgestellt werden, wenn diese mit alltäglichen Mobilfunkdosen bestrahlt
wurden (SAR 1.4Watt/kg). Diese Ergebnisse, welche innerhalb der REFLEX-Studie (einsehbar unter EU Projekte auf
der Seite www.verum-foundation.de) veröffentlicht wurden, wurden von Herrn Prof. Primo
Schär, Zentrum für Biomedizin, Universität Basel, im Sommer 2006
bestätigt (PDF).
Subjektive Beschwerden im Zusammenhang mit EMF sind
bekannt, die Möglichkeit der Elektrosensibilität wird diskutiert, eine
eigentliche Mikrowellenkrankheit ist medizinisch nicht etabliert (PDF).
Experimentelle Untersuchungen am Menschen zeigen Auswirkungen auf
Hirndurchblutung, Schlafqualität und EEG und Wohlbefinden unter
Exposition mit Mobilfunkstrahlung.

Epidemiologische Untersuchungen über
die gesundheitlichen Auswirkungen einer ganzheitlichen Feldexposition des
ganzen Körpers mit Mobilfunkstrahlung ausgehend von
Mobilfunksendestationen gibt es erst wenige.
Sie lassen vermuten, dass subjektive
Beschwerden in Sendernähe gehäuft sind, und Tumorerkrankungen begünstigt
werden könnten. Die Ergebnisse werden jedoch kontrovers diskutiert wegen
methodischer Mängel der Studienkonzepte (PDF, PDF, PDF). Eine im April 2006 veröffentlichte österreichische
Querschnittsstudie aus dem Jahr 2002 zeigt einen Zusammenhang
zwischen gesundheitlichen Beschwerden und Höhe der Strahlenbelastung im
Schlafzimmer bei Werten weit unter den in der Schweiz geltenden
Grenzwerten (PDF). Bei den damaligen
Strahlungsmessungen handelte es sich um aufwendige ortsgebundene
Momentmessungen. Neuentwickelte Dosimeter werden die Aussagekraft
künftiger epidemiologischen Studien massiv erhöhen. Die Interphonestudie,
eine retrospektive Fallkontrollstudie mit 7000 Hirntumorpatienten zur
Untersuchung des Hirntumorrisikos von Mobilfunkbenutzern, zeigte in einer
Teilstudie ein erhöhtes Risiko für Akustikusneurinome bei der kleinen Untergruppe,
die schon mehr als 10 Jahre Handys benutzt hat. In der nachfolgenden
multizentrischen Studie konnte das Ergebnis der Teilstudie nicht
bestätigt werden, allerdings zeigte sich bei einer Nutzungsperiode von
mehr als 10 Jahren bezüglich Akustikusneurinome eine Tumorhäufung auf der
ipsilateralen Seite (PDF, PDF). Eine deutsche
Teilstudie ergab, dass das Gliomrisiko bei einer Handynutzung von mehr
als 10 Jahren leicht erhöht sein könnte (PDF). Eine im Januar 2007 veröffentliche Teilstudie
aus Skandinavien zeigt für die Untergruppe mit einer Handynutzung von
mehr als 10 Jahren ein erhöhtes Risiko für Gliome auf der Kopfseite, wo
telefoniert wurde (PDF folgt, noch nicht erhältlich). Die Gesamtauswertung der Interphonestudie
wird noch in diesem Jahr erwartet. Schon laufen Nachfolgestudien an. Eine
sehr umfangreiche retrospektive dänische Kohortenstudie welche im
Dezember 2006 publiziert wurde, untersuchte die Hirntumorerkrankungsrate
von Personen mit Handyabonnements verglichen mit einer Kontrollgruppe aus
der Bevölkerung. Dabei wurden alle Erstlösungen von Handyabonnements
zwischen 1982 und 1995 berücksichtigt. Insgesamt 420000 Abonnementen
wurden in die Studie miteinbezogen und die Tumorerkrankungsrate dieser
Gruppe wurde bis und mit 2002 beobachtet. Personen mit Handyabonnements
erkrankten im Vergleich zur Kontrollgruppe nicht häufiger an Hirntumoren.
Sowohl die Interphonestudie als auch die dänische Kohortenstudie zeigen
Mängel in der Expositionsabschätzung und der Dauer der Beobachtungszeit.
Gerade bei kleinen Risiken könnten solche Fehler zu einer Verfälschung
der Ergebnisse in die eine und andere Richtung führen. Die Möglichkeit
eines kleines Risiko, das die ganze Bevölkerung betreffen könnte,
verlangt dringend nach weiterer Forschung. Im Rahmen einer riesigen
Studie mit Beteiligung von Grossbritannien, Dänemark und Finnland werden
50000 Personen in den nächsten Jahren wissenschaftlich begleitet, mit dem
Ziel, das Gesundheitsrisiko der Handynutzung zu klären.

Erfahrungsmedizinischer
Erkenntnisstand:
Das heutige Tempo der Entwicklung von
Technologien lässt eine seriöse Abklärung des gesundheitsschädigenden
Potentials häufig gar nicht mehr zu. Mit zunehmender Technisierung wird
das Beziehungsgeflecht zwischen Gesundheit und Umwelt immer komplexer. Ob
und in welchen Ausmass eine Umweltbelastung wie beispielsweise
Elektrosmog krank machen kann, ist ein Erkenntnisprozess, der Zeit und
eine enge Zusammenarbeit zwischen Naturwissenschaften und Medizin
braucht. Gerade eben negative Beobachtungen im Zusammenhang mit
Umwelteinflüssen sind letztlich die treibende Kraft für intensivierte,
zielgerichtete Forschung. Diskrepanzen zwischen Theorie und Praxis
schaffen zwar Unsicherheit, sind jedoch kaum vermeidbare Eigenheiten der
Forschung. So vergingen viele Jahre kontroverser Forschung bis
Zigarettenrauchen als naturwissenschaftlich gesichert
gesundheitsschädigend galt. Auch dass Wissen, dass Passivrauchen oder
Luftverschmutzung krank machen kann, erforderte einen langen und kontrovers
geführten Erkenntnisprozess. Die Asbestgeschichte illustriert
eindrücklich, wieviel Zeit ein Erkenntnisprozess brauchen kann. 100 Jahre
vergingen zwischen den ersten beobachtungsbasierten Warnungen vor
Gesundheitsgefahren und dem schliesslichen Asbestverbot. In Deutschland
äussern seit 2002 in zunehmender Zahl praktizierende Ärzte in
verschiedenen Regionen den Verdacht , dass hochfrequente
elektromagnetische Strahlung ausgehend von Mobilfunksendern, von
Dect-Schnurlostelefonen und Funknetzwerken (WLAN) unterhalb der gängigen
Grenzwerten gesundheitsschädigend ist (Link). Sie begründen ihren Verdacht mit verschiedenen klinischen
Beobachtungen: vermehrtes Auftreten ungeklärter funktioneller
Symptomkombinationen, Anstieg von chronischen Erkrankungen, ungewohnte
Therapieresistenzen, zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zwischen
Erkrankungen und Beginn einer Funkbelastung, Besserung von Beschwerden
und Krankheiten durch Ortswechsel, Umzug, Abschirmung oder einfaches
Abschalten von verdächtigten Expositionsquellen. Bei einer im Mai 2004 im
Auftrag des BAFU, ehemals BUWAL durchgeführten repräsentativen Befragung
der Bevölkerung klagten 67 % der Befragten über
gesundheitliche Beschwerden im Zusammenhang mit Umwelteinflüssen, 5% im
Zusammenhang mit Elektrosmog (PDF). Eine im Sommer 2005 im Auftrag des BAG durchgeführte
Befragung von Hausärzten zum Thema elektromagnetische Felder ergab, dass
bei 2/3 der Ärzte gesundheitliche Wirkungen von EMF bei Konsultationen
schon zur Sprache gekommen waren. Einen Zusammenhang der geschilderten
Beschwerden mit EMF wurde in dieser Studie bei 54% der Ärzte als
plausibel erachtet (PDF).

Aufgrund der bisherigen Ergebnisse ist jedoch auch
anzunehmen, dass viele Patienten ihre Kausalitätsvermutungen dem Hausarzt
vorenthalten, und sich über andere Wege helfen. Nichteinbezug der Medizin
bei Kausalitätsvermutungen birgt aber auch die Gefahr von
Fehlinterpretationen und Schwarzweissmalerei. Nicht medizinische
Laieninterpretationen von möglichen Kausalitätszusammenhängen können eine
verzerrte, unsachliche Wahrnehmung des Krankheitspotentials von
Elektrosmog fördern. Andererseits besteht auch die Gefahr, dass
Zusammenhänge ohne ärztliche Plausibilitätsprüfung verkannt oder nicht
ernst genommen werden. So reduzieren Mobilfunkbefürworter
Elektrosensibilität häufig auf eine psychische Erkrankung.
15-30% der bei Grundversorger
beklagten Symptome sind medizinisch nicht begründbar. Häufig spielen
psychische, soziale und biologische Faktoren ineinander. Die Entstehung
dieser Symptome ist entsprechend vielschichtig und im Praxisalltag schwer
zu erfassen. Auch negative Umwelteinflüsse werden heute vom Arzt
diagnostisch und therapeutisch in Erwägung gezogen. Beim Pilotprojekt
einer umweltmedizinischen Beratungsstelle, welche in Basel im Jahr 2001
durchgeführt wurde, wurden Patienten, welche ihre Beschwerden auf
Elektrosmog zurückführten, einer kritischen ganzheitlichen Beurteilung
unterzogen. Bei einem Drittel der elektrosensiblen Patienten erschien dem
interdisziplinären Projektteam ein kausaler Zusammenhang zwischen
Exposition und Beschwerden plausibel, obwohl die Grenzwerte nicht
überschritten waren. Es zeigte sich jedoch auch, dass bei diesen
Patienten nebst dem Umwelteinfluss häufig zusätzlich auch psychische
Faktoren eine Rolle spielten(PDF, PDF).

Die Klärung des Krankheitspotential von NIS verlangt nicht
nur nach intensivierter Forschung sondern auch nach interdisziplinärer
Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Medizin. Auch die
Grundversorgung spielt eine wichtige Rolle in diesem Erkenntnisprozess.
Um Fehlinterpretationen zu vermeiden, ist es wichtig, dass der Patient
seine Kausalitätsvermutungen dem Arzt anvertraut. Die AefU plant die
Schaffung einer umweltmedizinischen Beratungsstelle, um dieser
Problematik gezielt zu begegnen.
Literaturempfehlung: Um aus der Fülle von Studien auf
molekularbiologischer und zellulärer Ebene sowie auf Ebene der
Tierexperimente und experimentellen Untersuchungen am Menschen und
epidemiologischen Untersuchungen eine Übersicht zu gewinnen, empfehlen
wir folgende instruktive Übersichtsarbeiten:
Tagungsbuch
des internationalen Kongresses in Salzburg (PDF).
Aktuelle
medizinische Erkenntnisse zu GSM und UMTS von Dr. med. Gerd Oberfeld,
April 2004 (PDF).
Hochfrequente
Strahlung und Gesundheit, Umweltmaterialien Nr. 162, Bern 2003, BUWAL (PDF).
Hochfrequente
Strahlung und Gesundheit: Nachtrag A. BUWAL 2004. Umwelt-Materialien Nr.
162 Nachtrag A (PDF).
1.Bamberger Mobilfunksymposium, 29.1.2005, Tagungsband.
A summary of recent Reports on mobile phones and
Health (2000-2004), NRPB-W65 (PDF)

Wocheninformationen, Datenbanken
Die Forschung läuft
international und national auf Hochtouren. Die übers Internet einsehbare Wocheninformationen der Forschungsgemeinschaft Funk
e.V und des h.e.s.e. project sowie des Forschungszentrum
Aachen für elektromagnetische Umweltverträglichkeit vermitteln
einen umfassenden und schnellen Ueberblick über aktuelle Ereignisse rund
ums Thema elektromagnetische Felder.
Regelmässig aktualisierte Datenbanken verschaffen
Zugang zu den wissenschaftlichen Arbeiten:
Dokumentationsstelle
Elektromagnetische Strahlung und Gesundheit (ELMAR) des
Instituts für Sozial- und Präventivmedizin Basel sowie die Datenbank des
Forschungszentrum für elektromagnetische Unverträglichkeit in Aachen (Femu)

Schweizer
Forschung
Im Auftrag
des BAFU erfolgte
im Jahr 2002 eine umfassende Darstellung des aktuellen Wissenstandes,
allerdings ohne Berücksichtigung von Effekten auf zellulärer und
tierexperimenteller Ebene. Basierend auf einer Literaturstudie, welche
vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin Basel von M. Röösli und R.
Rapp durchgeführt wurde, untersucht der Bericht, ob hochfrequente
Strahlung in einer Intensität, wie sie heute in der Umwelt vorkommt, für
den Mensch ein Gesundheitsrisiko darstellt. Damals wurde zusammenfassend
von BAFU, ehemals BUWAL geschlossen, dass es Hinweise auf schädliche
Effekte der Mobilfunkstrahlung im Niedrigdosisbereich unter den gängigen
Sicherheitsgrenzwerten gibt, jedoch wenig gesicherte Erkenntnisse. Die
Datenlage wurde als insgesamt unzureichend beurteilt für eine fundierte
Risikoabschätzung. Es wurde darauf hingewiesen, dass es noch kaum
Langzeitstudien unter realistischen Bedingungen gibt und entsprechend
noch wenig über langfristige Gesundheitsrisiken ausgesagt werden kann.
Insbesondere gäbe es kaum Studien über mögliche Gesundheitseffekte bei
Menschen in der Nähe von Mobilfunkbasisstationen. Eine Unbedenklichkeit
konnte somit weder ausgeschlossen noch positiv belegt werden. Aufgrund
der Ergebnisse dieser Übersichtsarbeit (PDF) empfahl das BAFU bzw. BUWAL im Jahr 2003 einen
Vorsorge orientierten Ansatz im Umgang mit nicht ionisierender Strahlung
sowie eine verstärkte Erforschung der gesundheitlichen Auswirkungen. Eine
Zusammenfassung dieser umfangreichen Übersichtsarbeit wurde im Juni 2003
in der Zeitschrift Gesundheitswesen veröffentlicht (PDF).
Zwischenzeitlich
wurde im Auftrag des BAFU (BUWAL) die neu erschienene wissenschaftliche
Literatur über epidemiologische und experimentelle Studien am Menschen
laufend weiter gesammelt und aufgearbeitet und als Nachtrag zu den
Umweltmaterialien Nr. 162 anfangs 2005 veröffentlicht. Berücksichtigt
wurden Studien bis Ende März 2004. Die wissenschaftliche Datenlage für
die Beurteilung der Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung wurde noch
immer als sehr lückenhaft beurteilt. Noch immer gäbe es nur wenige Langzeitstudien
an Menschen in ihrer natürlichen Umgebung, und die spärlichen Studien zu
Gesundheitseffekten bei Menschen in der Nähe von Mobilfunkbasisstationen
hätten schwere methodische Mängel. Es könne deshalb weiterhin nicht
abschliessend beurteilt werden, ob die geltenden Grenzwerte vor
langfristigen Schäden genügend Schutz bieten. Dies gälte auch für
Expositionen im Bereich der Anlagegrenzwerte der NISV, da auch in diesem
Dosisbereich noch Hinweise auf mögliche Wirkungen mit gesundheitlicher
Relevanz bestehen würden. Weiterhin wird vom BUWAL ein
vorsorgeorientierter Umgang und verstärkte Forschung empfohlen (PDF). Im Juni
2005 veröffentlichte das BUWAL die Broschüre „Elektrosmog in der
Umwelt“, welche kostenlos beim BAFU bezogen werden kann oder als PDF im Internet
verfügbar ist (PDF, 2.6MB!). Die Dokumentation beschreibt die
wichtigsten Quellen von Elektrosmog, nimmt eine Einschätzung der Risiken
vor, zeigt bestehende Forschungslücken auf und gibt Tipps für die
Reduktion der individuellen Belastung.

Das im Jahr
2002 vom BUWAL eingereichte Nationale Forschungsprogramm (NFP) „NIS, Umwelt und Gesundheit“
wurde am 11. März 2005 vom Bundesrat angenommen. Mit einem Budget von
insgesamt 5 Millionen Franken soll das Thema während der 4 kommenden Jahre wissenschaftlich untersucht werden.
Das NFP
nimmt sich zum Ziel, ergänzend und koordiniert mit internationalen
Bestrebungen wissenschaftliche Grundlagen zu erarbeiten, welche für eine
Risikoabschätzung im Niedrigdosisbereich erforderlich sind. Für
epidemiologische und umweltmedizinische Untersuchungen gilt es, geeignete
Methoden der Expositionsbestimmung bzw. der Expositionsmodellierung zu
entwickeln. Ziel wären körpergetragene Dosimeter und anwenderfreundliche
Software zur rechnerischen Modellierung der Exposition in einer
bestimmten Umwelt. Epidemiologische Langzeituntersuchungen im Zusammenhang
mit der heutigen NIS-Belastung mit gesundheitsrelevanten Endpunkten wie
Schlafstörungen, Krebshäufung oder Immunsystemeffekte stehen in Planung.
Im weitern soll das NFP die umstrittene elektromagnetische
Hypersensitivität vertieft untersuchen, basierend auf Vorarbeiten
(Projekt NEMESIS) der ETHZ, einem Pilotprojekt für eine
umweltmedizinische Beratungsstelle der Universität Basel (PDF) sowie der
Gesundheitserhebung des BAG im Zusammenhang mit NIS (PDF).
Natürlich ist auch die Erforschung der Wirkungsmechanismus ein Ziel des
NFP. Insbesondere die Identifikation des Primärschrittes der
Wechselwirkung zwischen NIS und Organismus und die Untersuchung der
Signalcharakteristiken, die für das Zustandekommen eines Effektes von
Bedeutung sind sowie natürlich Dosis-Wirkungsbeziehungen stehen im
Zentrum des Interesses. Als Antwort auf die zunehmende Verunsicherung
hinsichtlich des Schädlichkeitspotentials durch NIS wurde als weiterer
Themenkreis Risikomanagement und Risikokommunikation ins Programm
aufgenommen.
Im Januar 2007 hat die
eigentliche Forschungsarbeit begonnen. Detaillierte Informationen und
Aktuelles rund um das Forschungsprogramm 57 sind auf der Internetseite www.nfp57.ch zu finden.

Die
Forschungsstiftung Mobilkommunikation wird
finanziell von der ETH Zürich und den Mobilfunkbetreiber unterstützt.
Ziele der Forschungsstiftung sind die Förderung von Forschungsprojekten
auf dem Mobilfunksektor sowie die Aufarbeitung und Verbreitung von
entsprechenden Forschungsresultaten in Wissenschaft und Gesellschaft. Die
Stiftungseinrichtung wird institutionell von den Bundesämtern BAG, BAKOM und BAFU mitgetragen. Auch die AefU unterstützt die Stiftungseinrichtung nebst
anderen NGOs wie Pro Natura, Schweizerische
Energie-Stiftung und Schweizerischem Heimatschutz.
Das Wohlbefinden von Versuchspersonen kann durch
UMTS-Strahlung beeinträchtigt werden. Zu diesem Ergebnis kam eine
holländische Studie, deren Ergebnisse Ende 2003 publiziert wurde. Die als TNO-Studie (PDF) bekannt
gewordene Untersuchung wird bei Wissenschaftler kontrovers diskutiert (PDF).
Die Ergebnisse der Replikationsstudie, welche hier in
der Schweiz an der Forschungsstiftung Mobilkommunikation durchgeführt
worden war, wurden am 6.6.2006 veröffentlicht (PDF). Die Ergebnisse der holländischen Vorstudie
konnten nicht bestätigt werden. Die Forschenden haben im Mai 2005 klar
Stellung bezogen, was von der Studie erwartet werden könne. Fragen zur
Wirkung einer langfristigen Exposition und allfällige längerfristige
nachteilige Gesundheitsfolgen durch UMTS-Strahlung können mit der
TNO-Anschlussstudie nicht beantwortet werden. Kurzfristige subtile
Effekte auf das Wohlbefinden und kognitive Funktionen bedingen nicht
zwingend ein längerfristiges Gesundheitsrisiko, und umgekehrt ist die
Abwesenheit von kurzfristigen Effekten kein Beweis für die längerfristige
Unschädlichkeit von UMTS-Strahlung.(PDF). Die Aefu hat in einer Medienmitteilung
Stellung genommen zur Bewertung der Resultate der Schweizer UMTS-Studie (PDF).

Die Rolle der Schweizer Ärzteschaft
Schweizerische Ärztezeitung: Anfangs 2004 thematisierte die AefU das Problem
Mobilfunk-Gesundheit-Politik erstmalig in der Schweizerischen Ärztezeitung (SAeZ). "Neue Technologien und Substanzen im Hinblick auf ihre
gesundheitliche Relevanz mit gleichen Ellen zu messen wie Medikamente,
gebietet die medizinische Vernunft" mahnt B. Aufdereggen im seinem
Editorial "Vorsorge oder Sorgen danach" (PDF) . In
seinem Artikel "Mobilfunk-Gesundheit-Politik" (PDF) plädiert Bernhard Aufdereggen für das
Vorsorgeprimat und fordert tiefere Grenzwerte und intensive und rasche
Forschungsanstrengungen, um die kontrovers diskutierte Frage der Wirkung
von Mobilfunk auf die Gesundheit zu klären. M.Röösli und K. Hug,
Mitarbeiter des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin nehmen
Stellung zum Gesundheitsrisiko der Mobilfunkstrahlung. Sie stützen Ihre
Ergebnisse auf eine Literaturstudie, die M. Röösli und R. Rapp im Auftrag
des BUWAL im Jahr 2002 durchgeführt haben (PDF). Sie beurteilen die wissenschaftliche Datenlage
für eine Beurteilung der Gesundheitsgefährdung im Niedrigdosisbereich als
unbefriedigend, und stellen fest, dass es nur wenige epidemiologische
Langzeitstudien unter realistischen Bedingungen gibt. Sie empfehlen
sowohl für jeden einzeln als auch für die Bevölkerung einen Vorsorge
orientierten Ansatz im Umgang mit nicht ionisierender Strahlung (PDF). Die umfangreiche Literaturstudie von M.Röösli,
R. Rapp und C. Braun wurde im Juni 2003 in komprimierter Form als
peer-reviewd article im "Gesundheitswesen" publiziert. Im
Frühjahr 2004 folgte in der SAeZ ein weiterer Artikel, diesmal vom
medizinischen Berater der Swisscom, R. Berz, mit dem Titel Mobilfunk und
Gesundheit - zwischen Evidenz und Emotionen (PDF). R. Berz bezweifelte die Wissenschaftlichkeit
der Übersichtsarbeit, welche vom Institut für Sozial-und Präventivmedizin
im Auftrag des BUWALS durchgeführt wurde. Eine entsprechende
Stellungnahme von. C. Braun und M. Röösli wurde im Sommer 2004 in
der SAeZ veröffentlicht (PDF).
Die divergierenden Meinungen der Autoren dieser Artikel
illustrieren eindrücklich, wie dringend notwendig die medizinisch
ärztliche Diskussion zum Thema Mobilfunk und Gesundheit ist. Im aktuellen
Artikel "Mobilfunk und Gesundheit" wird das
breite Spektrum der Meinungen zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung dargelegt und aus Sicht der Arbeitsgruppe elektromagnetische
Felder der AefU bewertet (PDF).
Ärztebefragung: Eine im Sommer 2005 im Auftrag des BAG durchgeführte
Befragung von Hausärzten zum Thema elektromagnetische Felder ergab, dass
bei 2/3 der ÄrztInnen gesundheitliche Wirkungen von EMF bei
Konsultationen schon zur Sprache gekommen waren, deutlich mehr als in
einer Voruntersuchung aus dem Jahr 2002. Ein Zusammenhang der geschilderten
Beschwerden mit EMF wurde in dieser Studie bei 54 % der ÄrztInnen als
plausibel erachtet (PDF) . Vergleichbare Ergebnisse erzielte eine ähnlich konzipierte Studie in Oesterreich (PDF) . Experimentell naturwissenschaftlich konnte
das Phänomen der Elektrosensibilität in den bisherigen
Provokationsstudien nicht objektiviert werden. Die Ergebnisse der Ärztebefragung
veranlassten denn auch die Mobilfunkindustrie, die Schweizer Ärzteschaft
anzuschreiben und darauf hinzuweisen, dass die grosse Mehrzahl der
Studien keinen Zusammenhang zwischen Funkwellen und negativen Einflüssen
auf die Gesundheit zeige.
Die Diskrepanz zwischen Praxis und Theorie erschweren
zweifelsohne die Risikobeurteilung und schaffen Unsicherheit, sind jedoch
kaum vermeidbare Eigenheiten der Forschung. Kausale
Zusammenhangsvermutungen zwischen Beschwerden und elektromagnetischen
Feldern sind im Einzelfall zwar nicht beweisend, aber sie dürfen nicht
ungeachtet bleiben. Eine gezielte Umsetzung dieser Beobachtungen in
klinisch-epidemiologische Studienkonzepte ist unerlässlich. Es ist
vermessen, die Diskrepanz zwischen Arztmeinung und aktueller naturwissenschaftlicher
Risikoeinschätzung mit einem Informationsrückstand der Ärzteschaft zu
erklären. Gerade die Ergebnisse des Pilotprojektes einer
umweltmedizinischen Beratungsstelle aus dem Jahr 2001 bekräftigen die
Arztmeinung. So attestierte damals ein geschultes interdisziplinäres
Expertenteam bei einem Teil der Beschwerden von elektrosensiblen
Patienten einen Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern als
plausibel, obwohl die geltenden Grenzwerte eingehalten wurden. (PDF , PDF).
Umweltmedizinische
Beratungsstelle
Die Diskrepanz zwischen Erfahrungsmedizin und
Wissenschaft erfordert eine unvoreingenommene unabhängige und möglichst
sachliche Haltung der Ärzteschaft. Gestützt auf die Erfahrungen des
Basler Pilotprojektes hat sich die Vereinigung Ärztinnen und Ärzte für
Umweltschutz entschlossen, eine umweltmedizinischen Beratungsstelle
aufzubauen. Ein loses Netzwerk umweltmedizinisch geschulter Grundversorger
soll Betroffenen und Ärztinnen und Ärzten eine unabhängige Anlaufstelle
bieten zur Abklärung und Beratung von umweltmedizinischen
Problemstellungen. Standardisiertes Vorgehen und wissenschaftliche
Begleitung schaffen eine Schnittstelle zwischen Erfahrungsmedizin und
Grundlagenforschung. Das Projekt ist aktuell in der Planungsphase.

Internationale Forschung
Internationale bedeutsame
Forschungsprogramme sind das COST Programm 281, Projekte im
Forschungsprogramm der EU sowie das EMF-Projekt der WHO.
COST ist eine Rahmenorganisation für internationale
Zusammenarbeit von Wissenschaftler mit dem Ziel nationale Forschungsprojekte
zu koordinieren (COST = European Cooperation in the field of scientific
and technical Research) und wird durch das EU Framework Programme for research and
technological Development unterstützt. Innerhalb dieses Rahmens
ist COST281 ein Forschungsprogramm zum Thema möglicher
gesundheitsschädigender Auswirkungen von Mobilfunksystemen.
Die Reflexstudie war ein von der
EU im 5. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung gefördertes
Projekt. Die Studie wurde von der Verum-Stiftung in Deutschland
koordiniert. 12 Arbeitsgruppen in 7 europäischen Ländern untersuchten von
2000-2004 das gesundheitliche Risiko durch niederenergetische
elektromagnetische Felder mittels empfindlicher in vitro Methoden. Auch
bei diesem Projekt war die Schweiz mitbeteiligt durch die Mitarbeit von
Prof. Kuster ETH Zürich, welcher die Expositionskammern für die Zellexperimente
gebaut hat. Projektziel war die Erforschung der Wirkung von
hochfrequenter gepulster Strahlung in Dosen unterhalb der gängigen
Grenzwerte auf die Einzelzelle. Gesucht wurde nach den für die
Krankheitsentstehung kritischen Zellereignissen, nämlich Genmutationen,
Deregulation der Zellproliferation und des programmierten Zelltodes sowie
Modifikationen der Gen- und Proteinexpressionen. Hätte man auf
zellexperimenteller Ebene keine Wechselwirkungen nachweisen können, so
wäre eine Weiterführung der bisher kontroversen epidemiologischen und
tiefexperimentellen Untersuchungen hinfällig geworden. Wider Erwarten
zeigten sich jedoch unter Einwirkung alltäglicher Mobilfunkdosen
zellkritische Ereignisse. Unter anderem konnten dosisabhängig Erbgutveränderungen
durch Mobilfunkstrahlung unterhalb der geltenden Immissionsgrenzwerte
gezeigt werden. Auch wenn in vitro Ergebnisse kein Beweis sind für eine
gesundheitsschädigende Wirkung von EMF unterhalb der gängigen
Sicherheitswerte, so sind sie doch gewichtige Hinweise. Die Ergebnisse
der Reflexstudie verlangen mit aller Deutlichkeit die Anwendung des
Vorsorgeprinzips auf allen Ebenen von Politik, Industrie bis zum
Verbraucher im Sinne eines Vorsorge orientierten Umgangs mit
Mobilfunkstrahlung sowie eine Überprüfung der Grenzwerte und eine
intensivierte Forschung auf diesem Gebiet (PDF). Als Konsequenz der Reflexstudie
empfiehlt COST 281 die Durchführung weiterer international koordinierter
zytogenetischer Untersuchungen unter noch strenger standardisierten
Bedingungen.
Die WHO initiierte 1996 das International EMF Projekt,
mit der Frage nach gesundheitsschädigender Auswirkung von EMF.
In England wurde Ende 2004 ein umfassender Übersichtsbericht zum Thema Mobiltelefone
und Gesundheit veröffentlicht vom National Radiological Protection board
(NRPB,
1.7MB!).Wiederum lautet die zentrale Schlussfolgerung, dass keine
gesicherten Beweise für einen schädlichen Einfluss der
Mobilfunktechnologie vorliegen. Es wird auch in England weiter am
Vorsorgeprinzip festgehalten sowie hochqualifizierte Forschung empfohlen.

In Deutschland
wurde durch das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundesamt für
Strahlenschutz (Bfs) das deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm lanciert, das zu gleichen Teilen vom BMU und den Mobilfunkbetreibern mit
17 Millionen Euro gefördert wird. Das Programm wird vom Bfs
umgesetzt und koordiniert. Im Zeitraum von 2002-2006 werden 52
multidisziplinäre Forschungsvorhaben im Bereich Biologie, Dosimetrie,
Epidemiologie und Risikokommunikation zum Thema Mobilfunk durchgeführt,
mit dem Ziel grundsätzliche Wirkungen und Mechanismen zu klären und
mögliche Ursachen der Elektrosensibilität aufzudecken. Über den Verlauf
der Studien wird fortlaufend berichtet.
Die Interphone-Studie ist das
weltweit grösste Forschungsvorhaben zur Aufklärung von Hirntumoren. Die
Studie wird von der WHO koordiniert und von der EU gefördert (Link). Die retrospektive
Fall-Kontrollstudie soll insbesondere klären, ob regelmässige
Mobiltelefonbenützung das Risiko erhöht, an einem Hirntumor zu erkranken.
13 Länder mit insgesamt 6000 Patienten mit einem Gliom oder Meningeom und
1000 Patienten mit einem Akustikusneurinom beteiligen sich an der Studie.
Eine Studienpopulation dieser Grösse erlaubt auch den Nachweis kleiner
Risiken. Die Feldphase ist beendet, die Auswertung ist im Gange und
nationale und länderübergreifende multizentrische Teilstudien sind schon
veröffentlicht worden. Eine Teilstudie aus Schweden zeigte ein
erhöhtes Risiko für Akustikusneurinome bei der kleinen Untergruppe, die
schon mehr als 10 Jahre Handys benutzt hat. Die zur Zeit schon
publizierten multizentrischen Teilstudien zeigen jedoch kein erhöhtes
Risiko für Akustikusneurinome in der ersten Dekade nach Beginn der
Mobilfunknutzung. Allerdings zeichnet sich bei einer
Nutzungsperiode von mehr als 10 Jahren für Akustikusneurinome eine
Tumorhäufung auf der ipsilateralen Seite ab (PDF, PDF). Die
durchschnittliche Nutzungsperiode digitaler Handys in den bisher
untersuchten Kollektiven ist kürzer als 10 Jahre. Eine im Januar 2006
veröffentlichte Teilstudie aus England mit 966 Gliompatienten zeigt bei
einer Nutzungsperiode von 10 Jahren kein erhöhtes Risiko für Gliome. Wie
schwierig die Beurteilung epidemiologischer Studien ist, zeigt diese
neueste Teilstudie mit einem erhöhten Tumorrisiko auf der ipsilateralen
Seite, jedoch einem erniedrigten Tumorrisiko auf der contralateralen
Seite (Bias-Problematik). Auch bei dieser Teilstudie beträgt der
Prozentsatz der Tumorpatienten mit einer Nutzungsperiode von mehr als 10
Jahren nur 5% (PDF). Bei einer
deutschen Teilstudie zeigt sich, dass das Risiko für Gliome bei einer
Handynutzung von mehr als 10 Jahren leicht erhöht sein könnte (PDF). Eine im Januar 2007 veröffentliche
Teilstudie aus Skandinavien zeigt für die Untergruppe mit einer
Handynutzung von mehr als 10 Jahren ein erhöhtes Risiko für Gliome auf
der Kopfseite, wo telefoniert wurde. Eine abschliessende Bewertung wird
erst mit der Veröffentlichung der internationalen Auswertung möglich
sein.
Eine sehr umfangreiche retrospektive dänische Kohortenstudie (PDF, PDF), welche im Dezember 2006
publiziert wurde, untersuchte die Hirntumorerkrankungsrate von Personen
mit Handyabonnements verglichen mit einer Kontrollgruppe aus der
Bevölkerung. Dabei wurden alle Erstlösungen von Handyabonnements zwischen
1982 und 1995 berücksichtigt. Insgesamt 420000 Abonnementen wurden in die
Studie miteinbezogen und die Tumorerkrankungsrate dieser Gruppe wurde bis
und mit 2002 beobachtet. Personen mit Handyabonnements erkrankten im
Vergleich zur Kontrollgruppe nicht häufiger an Hirntumoren. Die
durchschnittliche Dauer eines Abonnements betrug 8 Jahre. Rund 60000
Personen hatten ein Handyabonnement über eine Zeitspanne von 10 Jahren
und mehr. Auch diese Studie muss kritisch und im Kontext aller bisheriger
Studienergebnisse beurteilt werden. So zeigen beispielsweise die
Studienergebnisse, dass die ersten Abonnementen sich vorwiegend aus
gesunden, nicht rauchenden, sozioökonomisch gut gestellten Männer
rekrutierten (357553 Männer und nur 62542 Frauen). Diese Subgruppe
dominiert bei den Langzeitnutzern. Jugendliche unter 21 Jahren wurden
nicht in die Studie miteinbezogen. Die effektive Handynutzung
(Gesamtdauer der Handynutzung, Anrufzahl, Anrufdauer, kumulative
Handynutzung) kann nicht mit der Dauer eines Handyabonnements
gleichgesetzt werden. Von den rund 720000 registrierten Abonnements
wurden 2/7 von der Studie ausgeschlossen, größtenteils Firmenabonnements.
Eine diesbezügliche Stichprobe ergab, dass 16 % ohne Abonnements und 85%
mit Abonnements regelmässig telefonieren. Als regelmässig telefonierender
Handynutzer galt , wer mindestens 1 mal pro Woche über eine Zeitspanne von
mindestens 6 Monaten telefoniert. Eine Studie, welche das Problem der
Expositionsabschätzung zum Thema hatte, kam zum Schluss, dass sowohl die
Selbstbefragung als auch die Fremderhebung über die Telefonanbieter
methodische Mängel zeigen (PDF).
Ein weiterer wichtiger Faktor bei der Untersuchung eines allfällig
erhöhten Hirntumorrisikos bei Handynutzern ist die Zeitdauer seit Beginn
der Mobilfunkexposition. Eine Tumorentstehung bedingt auch bei bekannten
Krebsverursacher wie Röntgenstrahlen eine Latenzzeit von mindestens 10
Jahren. In der Interphonestudie finden sich in den kleinen Teilgruppen
mit einer Handynutzungszeit über 10 Jahre Hinweise für ein erhöhtes
Hirntumorrisiko. Andererseits zeigte die dänische Kohortenstudie bei den
60000 Abonnementen mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren und mehr kein
erhöhtes Risiko, mit dem Vorbehalt, dass gerade die langjährigen
Abonnementen der dänischen Kohortenstudie aufgrund der Daten einer
übermässig gesunden und starken Subgruppe angehören und so die Resultate
verharmlosen könnten. Ergebnisse aller bisheriger epidemiologischer
Untersuchungen sowohl in der Interphone-Studie als auch in der dänischen
Kohortenstudie müssen kritisch beurteilt werden, da gerade bei kleinen Risiken
Fehler bei der Expositionsabschätzung und zu kurze Beobachtungszeiten zu
einer Verfälschung der Ergebnisse in die eine oder andere Richtung führen
können. Detailliertere Fragebogen zur Handynutzung zusammen mit einer
ausführlicheren objektiven Erfassung der Daten der Telefonanbieter sowie
längere Beobachtungszeiten werden dazu beitragen, die Aussagekraft
künftiger Bevölkerungsuntersuchungen zu verbessern.

Vorsorgeaktion für Schulen und Gemeinden
Elektrosmog
und Gesundheit? Soviel wie nötig, sowenig wie möglich. Mit dem Faltblatt
„Gesundheit und Elektrosmog im Schulalltag“ (PDF) bieten wir
BehördenvertreterInnen sowie der interessierten Lehrerschaft einen
Leitfaden mit Kurzinformationen und Empfehlungen zur Strahlenreduktion im
Schulalltag. Mit dem
Merkblatt „die Rolle der Gemeinden bei der vorsorglichen Senkung
der Belastung mit elektromagnetischen Feldern“ (PDF) zeigen wir
Verantwortlichen des Bau- und des Schulwesens Möglichkeiten auf, wie auf
Gemeindeebene unter Wahrung des gesetzlichen Rahmens die alltägliche
Elektrosmogbelastung durch elektrische Geräte und Funkanwendungen
reduziert werden kann.
Ein Artikel diesbezüglich ist
Anfang 2007 in der Schweizer Ärztezeitung erschienen (PDF).

Internetratgeber
Vorsorgen
ist besser als heilen
Strom und Funk belasten uns mit elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern. Man spricht auch von nicht ionisierenden Strahlen (NIS) oder im Volksmund von Elektrosmog. Macht uns dieser Elektrosmog krank? Zusammenhangsvermutungen zwischen Beschwerden und elektromagnetischen Feldern nehmen zu. In einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung in der Schweiz aus dem Jahr 2004 klagten 5 % über Beschwerden im Zusammenhang mit Elektrosmog. In einer schweizerischen Ärztebefragung aus dem Jahr 2005 erachteten mehr als die Hälfte der befragten Ärztinnen einen solchen Zusammenhang als plausibel. Auch von seiten der Wissenschaft verdichten sich die Hinweise, dass Elektrosmog im Alltagsbereich negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann.
Der Erkenntnisstand ist also noch ungewiss, die Datenlage ungenügend und die Wissenslücken noch gross. Deshalb empfehlen wir Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) Ihnen einen vorsorgeorientierten Umgang mit elektromagnetischen Feldern im Alltag. Sehr am Herzen liegt uns der Vorsorgegedanken bei den Kindern. Gerade die Fortschritte im Bereich der Kommunikation und der Information betreffen in besonderem Mass den Kinderalltag, wo Lernen Spiel und Unterhaltung eine zentrale Rolle einnehmen. Helfen Sie mit, die Elektrosmogbelastung der Kinder durch Aufklärung und Vorbildfunktion zu reduzieren. Mit diesem Ratgeber möchten wir Sie informieren, wie Sie einfach und kostengünstig Elektrosmog im Alltag reduzieren können.
Elektrosmog reduzieren
heisst: ausschalten; ausstecken; Abstand halten; Kabel statt Funk.
Funkanwendungen
Mobilfunk, Schnurlostelefonanlagen nach dem DECT-Standard und drahtlose Computernetzwerke (WLAN) benutzen periodisch gepulste hochfrequente elektromagnetische Wellen als Träger für digitalisierte Information. Mobilfunkstrahlung zeigt bei bestimmten Zellen Erbgutveränderungen, und kann beim Menschen Veränderungen der Hirnstromkurve, der Schlafphasen und der Hirnleistung bewirken. Bisherige Studien zum Hirntumorrisiko bei Handynutzung fanden kein erhöhtes Risiko bei einer Benützung von weniger als 10 Jahren. Für längere Benützungsdauer gibt es Hinweise für ein erhöhtes Hirntumorrisiko auf der Kopfseite, wo telefoniert wird. Erfahrungsberichte mit Beschwerden im Zusammenhang mit Funkanwendungen häufen sich. Aus Vorsorgegründen empfehlen wir Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) wenn immer möglich die Festnetztelephonie mit Schnurtelefonen und kabelgebundenen Internetzugang.

Elekrosmog
reduzieren heisst mit dem strahlenarmen Handy nur kurz telefonieren,
besser SMS nutzen. Die Strahlenbelastung des Kopfes ist bei der Handynutzung deutlich höher als bei allen anderen Quellen. Wir empfehlen Ihnen, wenn immer möglich das Festnetz mit Schnurtelefon zu benutzen. Kinder sollten nach Möglichkeit das Handy nicht benutzen, weil sie wegen ihren dünneren Schädelknochen einer höheren Strahlenbelastung ausgesetzt sind und weil sie generell durch Wachstum und Entwicklung empfindlicher sind. Informieren Sie ihre Kinder altersgerecht über die Strahlenbelastung und wie diese reduziert werden kann.
Tipps zur Strahlenreduktion
beim Handy
- Strahlenarme Mobiltelefone benutzen (www.topten.ch; www.handywerte.de).
- Kurze Gesprächsdauer, SMS bevorzugen.
- Lange Telefonate mit Schnurtelefon übers Festnetz.
- Beim SMS Versenden Handy vom Körper fernhalten.
- Bei schlechtem Empfang nicht telefonieren (Empfangsanzeige als Balken oder Pfeilcode auf Handy-Display beachten).
- Empfehlenswert sind Freisprecheinrichtungen (Headsets) mit Original- oder Qualitätszubehör (ferritbeschichtete Kabel, sonst kann Kopfhörerkabel wie Antenne wirken), dabei Handy nicht in vorderer Hosentasche oder Brusttasche tragen.
- Keine Telefonate beim Autolenken. Für Telefonate, welche von Mitfahrern getätigt werden oder im abgestellten Auto geführt werden, empfehlen wir zur Strahlenreduktion eine Freisprecheinrichtung mit Aussenantenne.
- Möglichst nicht im Bus und Zug telefonieren. Metallgehäuse erschweren Verbindung, Reflexionen führen zu hot spots, fahrend telefonieren erfordert wiederkehrend maximale Sendeaktivität des Handys.
- Beim Fahren im Zug/Auto mit vielen Antennenwechseln Handy ausschalten, um die permanenten Verbindungskontrollen zu vermeiden (Handover).
- Handy nachts ausschalten und nicht an Daueraufenthaltsorten aufladen.
- Vorsicht mit Veränderungen am Handy (z.B. Abschirmprodukte, Verschlechterung der Sende- und Empfangseigenschaften).
- Wir empfehlen Ihnen dringend, während dem Autolenken nicht zu telefonieren, auch wenn Sie eine Freisprechvorrichtung benutzen. Das Unfallrisiko ist vierfach erhöht, weil Sie durch das Gespräch mit einer nicht anwesenden Person abgelenkt werden.

Elektrosmog
reduzieren heisst mit dem Schnurtelefon übers Festnetz telefonieren und
dauerstrahlende Schnurlostelefonanlagen nach dem DECT-Standard meiden:
Die Funktechnologie bei der drahtlosen Informationsübertragung zwischen einem Schnurlostelefon und der Basisstation funktioniert nach dem DECT-Standard (Digital Enhanced Cordless Telecommunications) und ist dem Mobilfunk ähnlich.
Ähnlich wie beim Handy strahlt jedes Schnurlostelefon während dem Gespräch. Bei herkömmlichen (ältern) Modellen wird dabei beim Telefonieren unabhängig vom Abstand zwischen dem Telefon und der Basisstation immer mit der maximalen Leistung gesendet. Ausserdem strahlen die Basisstationen der meisten DECT- Schnurlos-Telefone permanent, auch wenn nicht telefoniert wird. Trotz der geringen Sendeleistung ist die Belastung einer permanent sendenden Basisstation distanzbedingt im Nahbereich vergleichbar mit der Belastung einer benachbarten Mobilfunkantenne.
Seit 2005 gibt es strahlenarme DECT-Telefone, bei welchen die Basisstation nur beim Telefonieren strahlt, wobei dieser strahlungsarme Modus (Ecomode oder low radiation) bei den frühen Modellen vom Benutzer noch selbst eingestellt werden muss. Die bis 2006 erhältlichen strahlenarmen DECT-Telefone sind mit dem Nachteil behaftet, dass zur Strahlenreduktion oder Strahlenausschaltung der Handapparat auf der Basisstation aufgelegt sein muss und dass nur ein Handapparat versorgt werden kann.
Das Bundesamt für Strahlenschutz Deutschland stellt unter dem Aspekt der Vorsorge folgende Anforderungen an ein strahlenarmes DECT-Telefongerät:
- Abschaltung oder mindestens 100.000-fache Absenkung des Kontrollsignals der Basisstation im Stand-by-Betrieb, unabhängig von der Anzahl der angemeldeten Mobilteile, wobei sich das Mobilteil nicht notwendigerweise in der Basis befinden muss.
- Bedarfsgerechte Regelung der Sendeleistung des Mobilteils in mehr als 2 Stufen.
- Bedarfsgerechte Regelung der Sendeleistung auch der Basisstation während des Telefonierens.
- Möglichkeit des Anschlusses eines Headsets an das Mobilteil.
- Möglichkeit der Einstellung / Begrenzung der Reichweite.
Auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz sind die auf dem deutschen Markt erhältlichen strahlenarmen Schnurlostelefone aufgelistet.
Die Swisscom lancierte im Herbst eine neue strahlenreduzierte Modellserie „Ecomode plus“, welche die vom deutschen Bundesamt für Strahlenschutz aufgestellten Kriterien für strahlenarme DECT-Telefongeräte berücksichtigen.
Strahlenreduzierte DECT-Telefone für Telefonanlagen im ISDN-Betrieb sind (noch) nicht erhältlich.
Tipps zu DECT-Telefonen
Durch die Benutzung des herkömmlichen Schnurtelefons statt einem Schnurlostelefon kann die Elektrosmogbelastung beim Telefonieren einfach und wirksam reduziert werden.
- Für längere Telefonate empfehlen wir Ihnen die Benutzung des Festnetzes mit dem herkömmlichen Schnurtelefon.
- Kaufen Sie moderne strahlenarme Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard (Strahlenarme Geräte deutscher Hersteller sind auf der Internetseite des deutschen Bundesamtes für Strahlenschutz aufgelistet, www.bfs.de, strahlenarme Geräte der Swisscom finden Sie auf der Internetseite der Swisscom www.swisscom.ch ( „swisscom ecomode plus“).
- Dauerstrahlende Schnurlostelefonanlagen nach dem DECT-Standard sollten vermieden werden (alle bis 2005 verkauften und die meisten heute im Handel erhältlichen DECT-Schnurlostelefone sind Dauerstrahler).
P.S. Als Alternative zu DECT-Telefonen gab es früher Schnurlostelefone nach dem alten CT1+-Standard. Diese Telefone verwendeten eine analoge Übertragungstechnik, bei welchen die Basisstation nur beim Telefonieren strahlten, wobei der Handapparat beim Telefonieren auch strahlte und zudem keine Leistungsregelung aufwies. CT1+-Telefone werden nicht mehr produziert. Der Betrieb dieser Telefone ist zwar noch gestattet, ein Schutz vor Störungen ist jedoch nicht mehr gewährleistet, und wenn das Gerät selber stört, muss es entfernt werden.

Elektrosmog reduzieren heisst kabelgebundenen Internetzugang
benützen anstatt WLAN-Anwendungen. Funknetzwerke, sogenannte Wireless local area netwerk, oder abgekürzt WLAN ermöglichen eine kabellose Verbindung zwischen Computern untereinander und mit Peripheriegeräten sowie einen kabellosen Zugang auf kabelgebundene Netzwerke wie Internet, Emaileinrichtungen oder Firmennetze. Die WLAN-Technologie bedient sich einer gepulsten Hochfrequenztechnologie ähnlich dem Mobilfunk. Die Basisstation einer WLAN-Anwendung (Access Point) strahlt permanent, sofern die Station eingesteckt ist, also auch im Bereitschaftsmodus. Die Funknetzkarte (eingeschoben oder integriert im Computer oder Notebook bzw. Laptop) strahlt ebenfalls, sobald das Gerät eingeschaltet ist (Suchfunk). Obwohl die Strahlenleistungen von Access Point und Netzfunkkarte klein sind, von der aktuellen Nutzung abhängen, und mit zunehmendem Abstand stark abnehmen, ist die Strahlenbelastung für den Nutzer wegen der Nähe zum Körper sehr hoch und kann je nach Sendeaktivität und Gerätetyp mehrere V/m betragen. Diese Strahlenbelastung ist vergleichbar mit der Strahlenbelastung von Anwohnern in nächster Nähe einer Mobilfunkbasisstation. Die Strahlenbelastung vom Access Point ist vergleichbar mit einer dauerstrahlenden Basisstation einer DECT-Schnurlostelefonanlage.
Tipps zu WLAN
Wir empfehlen wenn immer möglich die kabelgebundene Internetnutzung mit ihrem Computer oder Laptop.
Im Fall einer WLAN-Nutzung empfehlen wir Ihnen folgende Massnahmen zur Strahlenreduktion
- Strahlungsarme Basisstation wählen (Access Point) und minimal nötige Sendeleistung einstellen.
- Access Point möglichst weit weg von Daueraufenthaltsplätzen installieren.
- Nachts oder bei Nichtgebrauch Abstellen der Basisstation durch Ausstecken oder mittels Zeitschaltuhr oder bei moderner Software ferngesteuert per Tastenkombination des Computers.
- Funknetzkarten nur bei Datenverkehr einschieben.
- Integrierte Funknetzkarte nur für Datenverkehr aktivieren, Funkleistung per Tastenkombination minimieren, Abstand halten zur Funknetzkarte bei grossem Datenverkehr.
- Mit Notebook-WLAN nicht auf dem Schoss arbeiten.
Und nicht vergessen: Bei neuen Geräten mit integrierter Funknetzkarte muss eventuell der automatische Suchfunk softwaremässig und mit Schalter deaktiviert werden

Stromanwendungen: Elektrosmog reduzieren heisst Abstand halten,
ausstecken, ausziehen. Elektroinstallationen, Stecker und Kabel stehen unter elektrischer Spannung und belasten uns mit elektrischen Feldern. Wird ein elektrisches Gerät oder eine Lichtquelle eingeschaltet, wird der Stromkreis geschlossen, es fliesst Strom, der uns mit magnetischen Feldern belastet. Die Feldbelastung nimmt mit zunehmendem Abstand stark ab. Auch Stromanwendungen stehen in Verdacht gesundheitsschädigend zu sein. Unter alltäglicher Strombelastung zeigen bestimmte Zellen Erbgutveränderungen. Kinder, die nahe einer Hochspannungsleitungen wohnen, zeigen ein doppelt so hohes Leukämierisiko. Es gibt Hinweise, dass das Risiko für Demenzerkrankungen bei stärkerer Magnetfeldbelastung erhöht sein könnte. Es gibt zahlreiche Erfahrungsberichte über negative gesundheitliche Auswirkungen von Stromanwendungen. Der wissenschaftliche Erkenntnisstand ist noch ungenügend. Wir Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU)empfehlen Ihnen einen vorsorgeorientierten Umgang mit Stromanwendungen.
Allgemeine Tipps rund um
Stromanwendungen
- Vermeiden Sie an Schlafplatz und an Daueraufenthaltsplätzen was vermeidbar ist. Halten Sie Abstand, schalten Sie aus, stecken Sie aus, nutzen Sie Kabel statt Funk.
- Ausstecken oder ausschalten von Elektro- und Ladegeräten bei Nichtgebrauch.
- Abstandsempfehlungen bei Gebrauch (Nachbarzimmer miteinbeziehen):
- Fernseher 2 Meter (Magnetfeld nach hinten auch durch die Wand);
- Computerbildschirmröhren 60 bis 80 cm seitlich und hinten;
- Transformatoren vor und in Geräten mindestens 1 Meter;
- Steckernetzteile und Ladegeräte mindestens 1 Meter;
- Grösstmöglicher Abstand zu Verteilkasten, Steigleitungen und Dauerverbraucher und zu Funkbasisstationen.
- Elektrosmogarme Beleuchtung. Für Nahaufenthaltsplätze sind Lampen mit Glühbirnen empfehlenswert, da sie feldarm sind.
Abstandsempfehlungen: Niedervoltlampen und Niedervoltbeleuchtungssysteme mindestens 1 Meter Abstand vom Trafo; Leuchtstoffröhren 1 Meter; Dimmer feldintensiv, an Daueraufenthaltsplätzen nicht empfehlenswert. Energiesparlampen verbrauchen weniger Energie als Glühlampen, sind aber feldintensiver (Abstand).
- Anschluss- und Verlängerungskabel auf Gebrauchslänge minimieren; Rollenbildung vermeiden; Kabelverlauf möglichst körperfern wählen; eventuell steckdosennahe Steckerleisten mit Schalter, um mehrere Verbraucher zentral mit einem Knips aus- und einzuschalten.
- Strahlungsarme Computerbildschirme nach TCO-Norm, seitlicher und hinterer Bildschirmabstand 60 –80 cm. Ideal sind Flachbildschirme.
Elektrosmog reduzieren heisst am Schlafplatz vermeiden was
vermeidbar ist
Tipps für den Schlafplatz
- Ausstecken und ausschalten von elektrischen Geräten, Steckernetzteilen, Trafogeräten und Ladestationen.
- Vermeiden Sie Radiowecker, Heizkissen und Basisstationen von Schnurlostelefonanlagen und WLAN, eingeschaltete Handys und andere Dauerverbraucher am Schlafplatz.
- Denken Sie an Elektrosmog vom Nachbarzimmer (Basisstation von DECT-Schnurlostelefonanlage, Access Point von WLAN-Computerfunk, Fernseher, Computer, Dauerverbraucher, Steigleitungen, Verteilkasten).
- Benutzen Sie feldarme Nachttischlampen mit Glühbirne.
- Minimieren Sie Kabel und Verlängerungskabel und vermeiden Sie Ringrollenbildung und Kabelsalat unter und ums Bett. Führen Sie das Kabel der Nachttischlampe möglichst körperfern.
- Wählen Sie bei funkbetriebenen Babyphonen ein strahlungsarmes Modell, welches nur bei Geräuschen sendet mit einem Mindestabstand von 2 Meter. (besser übers Stromnetz)
Weiterführende Sachinformationen finden Sie in der Broschüre „Elektrosmog in der Umwelt“ des Bundesamtes für Umwelt, kostenloser Bezug über das BafU, Dokumentationen, 3003 Bern, Fax 031 324 02 16, E-Mail: docu@buwal.admin.ch. Unter www.umwelt-schweiz.ch/elektrosmog informiert das Bundesamt für Umwelt ausführlich über Elektrosmog.
Die Fach- und Informationsstelle nichtionisierende Strahlung des Bundesamts für Gesundheit veröffentlicht Faktenblätter zum Thema EMF von Geräten unter http://www.bag.admin.ch/themen/strahlung/ .
Der Ratgeber „Elektrosmog- Entstehung, Risiken, Vorsorgemassnahmen“ der Stiftung für Konsumentenschutz informiert kurz und bündig; Bezug für sFr. 10.- bei der Stiftung für Konsumentenschutz, Monbijoustrasse 61, Postfach, 3000 Bern, Telefon 031 307 40 40, E-Mail admin@konsumentenschutz.ch, www.konsumentenschutz.ch.
Elektrosmog reduzieren heisst
- Abstand nehmen, ausschalten, ausstecken, Kabel statt Funk
- Mit dem strahlenarmen Handy nur kurz telefonieren, besser SMS nutzen
- Mit dem Schnurtelefon übers Festnetz telefonieren
- Dauerstrahlende Schnurlostelefonanlagen nach dem DECT-Standard meiden
- Kabelgebundener Internetzugang anstatt WLAN-Anwendungen
- Am Schlafplatz vermeiden, was vermeidbar ist
Ratgeber „Elektrosmog im Alltag“ zum Ausdrucken
Der Ratgeber ist mit neueren Wordversionen auch als doppelseitige
faltbare Broschüre ausdruckbar (PDF).

Archivsammlung
Texte der AefU zum EMF:
Medienmitteilung der AefU zur Bewertung der Resultate der Schweizer
UMTS-Studie vom 6.Juni 2006 (PDF)
Vorsorgen ist besser als Heilen, Oekoskop 03/06 (PDF)
-
Literaturverzeichnis (PDFs): 1,
3, 4, 7, 8, 9, 13, 14, 15, 16, 17, 19, 20
Medienmitteilung
für UMTS-Moratorium, 4.12.2003 (PDF)
Positionspapier
in Form eines Briefs an den Nationalrat mit Schwerpunkt vorsorglicher
Gesundheitsschutz, 25.10.2001 (PDF)
Medienmitteilung
für konsequente Durchsetzung der Anlagegrenzwerte von Mobilfunkantennen,
29.10.2001 (PDF)
AefU und FMH
schliessen sich der Salzburger Resolution an und fordern niedrigere
Grenzwerte für Mobilfunkantennen, 4.2.2001 (PDF)
Ärztinnen und
Ärzte besorgt über gesundheitliche Gefahren von Mobilfunkantennen (PDF)
Problematik der
ICNIRP von Gaudenz Silberschmidt (PDF)

Links
Behörden
BAFU
BAG
BAKOM, Bundesamt für
Kommunikation
Vorsorgemassnahmen
beim Handytelefonieren (PDF)
Kantonale und städtische Fachstellen
Geschäftsdatenbank des
Schweizer Parlaments
Bundesgerichtsurteile
Antennenstandorte Übersichtskarte CH

Seiten mit
vorwiegend wissenschaftlich begründetem Inhalt
Forschungsstiftung
Mobilkommunikation ETH Zürich
Informationsplattform der
Forschungsstiftung Mobilkommunikation ETH Zürich
Linkübersicht der
Uni ZH
WHO zum Thema EMF
COST, Rahmenorganisation für
internationale Koordination nationaler Forschungsprojekte
FEMU, Forschungszentrum Aachen für
elektromagnetische Umweltverträglichkeit
FGF
h.e.s.e.project, wissenschafliche
Informationsplattform

Datenbanken,
wissenschaftliche Wocheninformationen, Ergebnisse laufender Studien
EMF-Portal
h.e.s.e.project
Forschungsgemeinschaft
Funk
Fortlaufende
Ergebnisse des Nationalen
Forschungsprogramm 57 NIS, Umwelt & Gesundheit
Fortlaufende
Ergebnisse der Forschungsstiftung
Mobilkommunikation
Fortlaufende
Ergebnisse des deutschen
Mobilfunkprogramms
Fortlaufende
Ergebnisse der Interphonestudie

CH-Interessenorganisationen
zum Thema nicht-ionisierende Strahlen
ARA; Association Romande pour la non proliferation
d’Antennes de telephonie mobile
asut; Branchenverband der Schweizer-Telekom-Anbieter
Bürgerwelle;
Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog
Fachgruppe für Hausuntersuchungen der Schweizerischen
Interessengemeinschaft Baubiologie und Bauökologie SIB
Forum Mobil; Informations-
und Dialogplattform zum Thema mobile Kommunikation, betrieben durch
Mobilfunkindustrie. Edition der Faktenblattreihe Frequentia
Gigaherz; Schweizerische
Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener
Infoportal der Strombranche
Konsumentenforum;
Unabhängige Konsumentenorganisation der Deutschen Schweiz
Konsumentenschutz
Lokalverein Erlenbach;
Mobilfunk mit Mass
Pro natura
SABE; Schweizerische
Arbeitsgemeinschaft Biologische Elektrotechnik
Schweizerische Energiestifung (SES)
SIB; Schweizerischen
Interessengemeinschaft Baubiologie und Bauökologie
Schweizerischer
Heimatschutz

Kontakt
Wenn Sie
spezielle Fragen zu Mobilfunk und Gesundheit haben, können Sie sich an
unser AefU-Zentralsekretariat wenden, dass von Montag bis Freitag 8:00 - 11:50 Uhr geöffnet ist. Martin
Furter gibt Ihnen gerne Auskunft und wird offene Fragen an unsere
Arbeitsgruppe „elektromagnetische Felder“ weiterleiten. Wir
werden bald möglichst antworten.
An dieser Stelle weisen wir auf unser
Faltblatt Mobile Kommunikation hin, dass Sie in unserem Shop direkt elektronisch bestellen
können.
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