Revision ohne Öffentlichkeit?

Offensichtlich findet eine Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) statt, ohne dass dies die allgemeine Öffentlichkeit weiss, wie die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) herausgefunden haben. Sie fordern beim heiklen Thema Mobilfunk bzw. 5G den Einbezug aller interessierten Kreise. Zudem muss eine neue NISV das Vorsorgeprinzip konsequent umzusetzen, also z. B. Antennen-AnwohnerInnen entlasten, Kleinzellen integrieren sowie auf Tiere und Pflanzen ausgedehnt werden.

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Grenzwerterhöhung durch die Hintertür als einfache Vollzugsbagatelle!

Die AefU kämpfen seit Jahren mit ihrer ärztlichen Expertise gegen eine Aufweichung der Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung, für tiefere Grenzwerte und einen strengeren Immissions- und Emissionsschutz. Die AefU ist als Vertreterin der Schutzinteressen Mitglied der Begleitgruppe NIS-Vollzugshilfe, welche die Neuregelung vorbereitete. Die AefU lehnt die bestehende Neuregelung für adaptive Antennen ab, weil der Erhalt des Schutzniveaus nicht sichergestellt wird. Es gibt heute technisch hervorragende Alternativen.

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Holen wir sie uns zurück!

Benzidin in Lonza-Deponie Gamsenried (VS):
Hochtoxisch, aber 12 Jahre lang unter dem Deckel

Grosses Echo auf AefU-Position Mobilfunk:
Das Nichtwissen ist relevant

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Vorsorge – worauf warten wir?

AefU-Position ‹Mobilfunk und Strahlung›:
Was alle trifft, braucht strenge Regeln

Nach Coronna: Gesunde Konjukturprogramme
Brief der Gesundheitsfachleute an die G-20-Staaten

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