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AefU-News zum Thema Elektrosmog16.12.2021 Mobilfunkstrahlung / Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) Revision ohne Öffentlichkeit?
Offensichtlich findet eine Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) statt, ohne dass dies die allgemeine Öffentlichkeit weiss, wie die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) herausgefunden haben. Sie fordern beim heiklen Thema Mobilfunk bzw. 5G den Einbezug aller interessierten Kreise. Zudem muss eine neue NISV das Vorsorgeprinzip konsequent umzusetzen, also z. B. Antennen-AnwohnerInnen entlasten, Kleinzellen integrieren sowie auf Tiere und Pflanzen ausgedehnt werden. Hintergrundinformationen:
24.02.2021 Neue Regelung bei 5G für adaptive Antennen Grenzwerterhöhung durch die Hintertür als einfache Vollzugsbagatelle!
Die AefU kämpfen seit Jahren mit ihrer ärztlichen Expertise gegen eine Aufweichung der Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung, für tiefere Grenzwerte und einen strengeren Immissions- und Emissionsschutz. Die AefU ist als Vertreterin der Schutzinteressen Mitglied der Begleitgruppe NIS-Vollzugshilfe, welche die Neuregelung vorbereitete. Die AefU lehnt die bestehende Neuregelung für adaptive Antennen ab, weil der Erhalt des Schutzniveaus nicht sichergestellt wird. Es gibt heute technisch hervorragende Alternativen.
25.06.2020 Konsequente Vorsorge bei der mobilen Kommunikation
Mobilfunkstrahlung ist ein Gesundheitsrisiko. Insbesondere die Wirkung der 5G-Technologien auf die Gesundheit ist kaum erforscht. Deshalb muss der Mobilfunk konsequent der gesundheitlichen Vorsorge unterstellt werden. Das verlangen die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) in ihrer AefU-Position ‹Mobilfunk und Strahlung› die sie heute veröffentlicht haben. Eile ist beim Schutz der Bevölkerung angesagt, nicht bei der Einführung von 5G mit unerforschten Gesundheitsfolgen. Hintergrundinformationen:
28.11.2019 Mobilfunk: Grenzwerte ‹unlimited›? Kommt jetzt die Grenzwerterhöhung für 5G via Hintertüre?
Dient der Bericht der Arbeitsgruppe des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) einzig der Legitimation höherer Grenzwerte? Die AefU lehnen jegliche Lockerung des Schutzniveaus ab und zeigen eine Alternative auf. Hintergrundinformationen: 11.04.2019 Moratorium für Mobilfunkstandard 5G Dem Beispiel Genfs folgenDer Kanton Genf hat ein Moratorium für 5G erlassen. Dies, weil die gesundheitlichen Auswirkungen des neuen Mobilfunkstandards unklar sind. Genf nimmt damit eine Forderung der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) auf. Die AefU verlangen von den anderen Kantonen, dem Beispiel Genfs zu folgen. Die AefU lehnen zudem die Erhöhung der Grenzwerte durch die Hintertüre ab. 22.02.2018 Lockerung des Strahlenschutzes für Mobilfunkanlagen Gesundheitliche Bedenken und technisch nicht notwendig
Nachdem der Ständerat vor einem Jahr wegen gesundheitlicher Bedenken eine Motion zur Anhebung der Grenzwerte von Mobilfunkanlagen ablehnte, muss das Parlament erneut über einen Vorstoss zur Revision der entsprechenden Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) abstimmen. Die in einer Motion geforderte Lockerung der NISV ist weder gesundheitlich bedenkenlos noch für den Ausbau des Mobilfunks und die Sicherstellung der Digitalisierung notwendig. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz und die Ärztinnen und Ärzte im Parlament empfehlen dem Parlament, die Motion erneut abzulehnen. Auch der Schweizer Bauernverband, der Hausverein Schweiz und der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen schliessen sich dieser Forderung an.
OEKOSKOP 4/17
31.05.2018 - Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU): Vernehmlassung zur Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) 18.12.2017 Mobilfunk: Vorgeschobene Behauptungen sollen Mehrbelastung rechtfertigen Tischen uns das Bundesamt für Kommunikation und die Mobilfunkanbieter Märchen auf?
In der Schweiz seien die Grenzwerte für Mobilfunkanlagen zehn Mal strenger als im benachbarten Ausland. Ohne Grenzwerterhöhung stehe zudem die neue Mobilfunktechnik 5G bei uns auf dem Spiel: Das behaupten unisono das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und die Mobilfunkbranche. AefU-Recherchen zeigen: Beides ist falsch. Ohne Grundlage ist auch die BAKOM-Aussage, die Einteilung der Mobilfunkstrahlung als vermutlich Krebs fördernd gelte nur fürs Handy am Ohr.
AefU-News zum Thema Elektrosmog 07.06.2016 Grenzwerte für Mobilfunkanlagen Vorsorge oder Sorgen danach?
Eine in den letzten Tagen publizierte amerikanische Studie zeigt mehr Krebs im Tiermodell bei Langzeitbestrahlung mit Mobilfunk. Gleichzeitig wird das Parlament am 16. Juni 2016 darüber entscheiden, ob die Grenzwerte für Mobilfunkanlagen erhöht werden sollen. Somit würden Menschen und Tiere einer stärkeren Strahlenbelastung ausgesetzt werden. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) fordern das Parlament auf, die Motion abzulehnen; ebenso der Schweizer Bauernverband. Auch der Hauseigentümerverband Schweiz und der Hausverein Schweiz lehnen die Motion ab. Hintergrundinformationen: Smartphones – Die andere Seite von jederzeit und überall (OEKOSKOP 1/16) AefU-News zum Thema Elektrosmog 11.04.2016 Smartphonenutzung, insbesondere durch Kinder und Jugendliche: Parlament droht den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen
Ohne grosse Beachtung durch die Öffentlichkeit wird im Moment in parlamentarischen Kommissionen und mit entsprechender Lobby-Arbeit versucht, die Grenzwerte für Mobilfunkanlagen in der Schweiz zu erhöhen. Dem gegenüber wachsen die Bedenken, dass unlimitierte Mobilfunknutzung insbesondere für Kinder und Jugendliche eine Gefahr für die Gesundheit und für ihr Wohlbefinden darstellen, wie die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) dokumentieren. Sie fordern u.a. einen Verzicht auf die Grenzwerterhöhungen. Hintergrundinformationen: Smartphones – Die andere Seite von jederzeit und überall (OEKOSKOP 1/16) 26.01.2016 - Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU): Stellungnahme zum Vernehmlassungsverfahren 'Entwurf der Änderung des Fernmeldegesetzes vom 30.4.1997 (Erste Teilrevision gemäss Fernmeldebericht 2014)’ AefU-News zum Thema Elektrosmog 25.02.2015 Mobilfunk: AefU gegen eine Lockerung der Anlagegrenzwerte
Die Postulate Noser 12.3580 und FDP-Liberale Fraktion 14.3149 fordern eine Überprüfung der Rahmenbedingungen beim zukünftigen Ausbau der Mobilfunknetze. Die vorsorglich begründeten Anlagegrenzwerte sollen eine Weiterentwicklung der Mobilfunknetze wirtschaftlich behindern. Die AefU ist erfreut, dass der Bundesrat in seiner umfassenden Situationsanalyse vom 25. Februar 2015 (PDF1, PDF2) an den aktuell geltendenden vorsorglich begründeten Anlagegrenzwerte festhält. Die WHO stufte Mobilfunkstrahlung im Jahr 2011 als möglicherweise krebserregend für den Menschen (Klasse 2 B) herauf. Ein vom Bundesrat eingesetztes Expertenteam stellt in seinem Bericht vom Juni 2014 fest, dass nur für wenige untersuchte Endpunkte beim heutigen Kenntnisstand Entwarnung gegeben werden könne. Negative gesundheitliche Auswirkungen wie erhöhtes Krebsrisiko und Beeinträchtigung des Wohlbefindes können nicht ausgeschlossen werden. Die AefU fordern einen strahlenreduzierten Netzausbau mit tieferen Grenzwerten, kontinuierliche unabhängig finanzierte Forschung sowie Information der Bevölkerung zu einer strahlenreduzierten Anwendung von Nutzergeräten 31.05.2014 - Aefu Antwort zum Fragekatalog Postulat Noser 12.35580 01.02.2012 - BAFU-NIS-Monitoring Schweiz: Eine Konzept- und Machbarkeitsstudie im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt 08.07.2009 - FMH und AefU fordern schärfere Vorschriften 02.06.2009 - Postulat Gilli 09.3488 NIS-Monitoring 25.02.2009 - Aefu Stellungnahme zur Vernehmlassung zur 1. NISV-Revision 18.07.2014 nichtionisierende Strahlung: Vorsorgeprinzip fehlt noch immer![]() Im Entwurf eines neuen Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor z.B. Handy-, WLAN- oder Bluetooth-Strahlung fehlt der vorsorgliche Gesundheitsschutz. Der Vorschlag schafft zwar die Möglichkeit erwiesene Gesundheitsgefährdungen zu bekämpfen. Dem Risiko von Langzeitauswirkungen der nichtionisierenden Strahlung (NIS) aber stellt sich der Entwurf nicht. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) verlangen deshalb vom Bundesrat, dass ein neues Gesetz zu Schall- und NIS-Immissionen das Vorsorgeprinzip berücksichtigt. Die AefU fordern ihn zudem auf, endlich tiefere Immissionsgrenzwerte zu erlassen, wie wir dies seit Jahren postulieren. 01.01.2014 NIS: Ungeborene ungenügend geschütztSchutz der allgemeinen Bevölkerung und des ungeborenen Kindes vor NIS-Immissionen aus Sicht der AefU ungenügend: AefU-Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Revision der Verordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung: SR 822.111.52) 21.03.2012 Mobilfunk: AefU verlangen schärfere Grenzwerte![]() Die Internationale Krebsagentur IARC bezeichnet Mobilfunkstrahlung als «möglicherweise krebserregend». Die IARC stuft das Krebs-Risiko dieser Strahlung somit gleich ein wie beim zu Recht verbotenen Insektengift DDT. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) stellen mit Besorgnis fest, dass die geltenden Grenzwerte die Schweizer Bevölkerung – insbesondere empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Kinder und schwangere Frauen – ungenügend schützen. Sie verlangen deshalb in einem Brief an die Vereinigte Bundesversammlung die konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips und – angesichts des Krebsrisikos – tiefere Grenzwerte. Medienmitteilung (PDF) 16.03.12: AefU-Brief an die vereinigte Bundesversammlung und den Bundesrat (PDF) 19.04.12: Antwortschreiben von Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt,Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK (PDF). Interpellation Nationalrätin Y. Gilli Strahlenrisiko und "intelligente Stromnetze" Vorsorge Vorsorgeplakat „Elektrosmog“, 2009 (PDF) Faltblatt „Gesundheit und Elektrosmog im Schulalltag“, 2008 (PDF) Merkblatt „die Rolle der Gemeinde bei der vorsorglichen Senkung der Belastung mit EMF“, 2008 (PDF) Archivsammlung Texte der AefU zum EMF: 20.05.2011 - Medienmitteilung NFP 57 - NIS, Umwelt und Gesundheit 26.02.2009 - Schärfere Vorschriften für NIS gefordert 25.02.2009 - Vernehmlassung zur Änderung über den Schutz vor NIS 11.11.2008 - Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz besorgt über Zusammenhang zwischen Hochspannungsleitungen und Alzheimerrisiko 01.04.2008 - Ärztinnen und Ärzte tragen bei zur vorsorglichen Verminderung 14.02.2007 - AefU-Artikel «Mobilfunk und Gesundheit» 14.02.2007 - Wie die Mobilfunkindustrie die Forschung und die Ärzteschaft für Ihre Interessen zu instrumentalisieren versuchte 20.09.2006 - Oekoskop (p22-27): Vorsorgen ist besser als Heilen 06.06.2006 - Medienmitteilung der AefU zur Bewertung der Resultate der Schweizer UMTS-Studie 01.01.2004 - AefU-Editorial «Vorsorge oder Sorgen danach» 01.01.2004 - AefU-Artikel «Mobilfunk-Gesundheit-Politik» 01.01.2004 - Aefu-Artikel SAEZ «Breite Allianz fordert UMTS-Moratorium» 04.12.2003 - Medienmitteilung für UMTS-Moratorium 17.12.2002 - Problematik der ICNIRP von Gaudenz Silberschmidt 25.10.2001 - Positionspapier in Form eines Briefs an den Nationalrat mit Schwerpunkt vorsorglicher Gesundheitsschutz (PDF fehlt) 29.10.2001 - Medienmitteilung für konsequente Durchsetzung der Anlagegrenzwerte Mobilfunkantennen 04.02.2001 - AefU und FMH schliessen sich der Salzburger Resolution an und fordern niedrigere Grenzwerte für Mobilfunkantennen 04.11.1999 - Ärztinnen und Ärzte besorgt über gesundheitliche Gefahren von Mobilfunkantennen |
OEKOSKOPE zu ElektrosmogAktuell
08.07.14: Vernehmlassung nicht-ionisierende Strahlung |
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