Schon bisher war die Unabhängigkeit der Schweizer Atomaufsicht ENSI zweifelhaft. Im Januar 2020 jedoch hat der Bundesrat Martin Zimmermann zum Präsidenten des ENSI-Rats gewählt. Zimmermann ist gemäss Recherchen des Onlineportals Infosperber ein Lobbyist der Atomindustrie. Mit Zimmermann an der Spitze hat die oberste Schweizer Aufsicht über die Atomkraftwerke ihre Glaubwürdigkeit endgültig verspielt. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) fordern den Bundesrat auf, die Wahl Zimmermanns zu widerrufen.
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Zu wenig Labors bei einem Atomunfall?
Atomunfall massiv erhöht. Zugleich verschwanden still und leise die Grenzwerte für Radioaktivität in Esswaren. Die Folge: Bei einem Atomunfall dürften das Know-how und die nötige Labor-Infrastruktur zur Messung der radioaktiv verseuchten Lebensmittel fehlen. Deshalb fordern die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) die Wiedereinführung der Grenzwerte und den Erhalt der Atomlabors.
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‹Verschwundene› Grenzwerte:
Atomunfall: Wer misst die Radioaktivität im Essen?
Antibiotikaresistenz in freier Wildbahn:
Resistente Keime sind beim Naturbaden dabei
NEIN zur Wiederinbetriebnahme des Atomkraftwerks Beznau
Beznau 1 ist mit 47 Jahren das älteste Atomkraftwerk (AKW) der Welt. Es steht seit zwei Jahren still. Jetzt will es der Stromkonzern Axpo wieder anschalten – trotz Rissen in der Sicherheitshülle, Korrosionsschäden, Erdbeben und Hochwassergefahr. Sagen auch Sie NEIN zur Wiederinbetriebnahme des AKW Beznau.
Weiter →Der AKW-Unfall muss sich nach dem Zeitplan der Behörden richten
Es war ausgerechnet die Schweizer Atomaufsichtsbehörde ENSI, die aus Fukushima nichts lernen und beim Schutz der Bevölkerung alles so belassen wollte, wie vor der Katastrophe in Japan. Auch deshalb gibt es heute in der Schweiz entgegen den Behauptungen unserer Atomaufsicht keine Katastrophenplanung, die auf die Bedingungen solch schwerer Atomunfälle abgestimmt ist. Das zeigen Recherchen der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU).
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Zivilschutzübung:
Schattenboxen mit der Radioaktivität
Strahlenschutzverordnung:
Der Trick mit der Dosis