Gesundheitliche Bedenken und technisch nicht notwendig

Schon vor einem Jahr hat der Ständerat wegen gesundheitlicher Bedenken eine Motion zur Anhebung der Grenzwerte von Mobilfunkanlagen abgelehnt. Nun muss das Parlament erneut über einen Vorstoss abstimmen. Die in einer weiteren Motion geforderte Lockerung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung NISV ist weder gesundheitlich bedenkenlos noch für den Ausbau des Mobilfunks und die Sicherstellung der Digitalisierung notwendig. Deshalb soll das Parlament die Motion erneut ablehnen.

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