Keine hochgiftigen Biozide im Schweizer Wald

Im Wald sollen neu zahlreiche für Mensch und Umwelt sehr toxische Biozide eingesetzt werden dürfen. Diese Substanzen sind teils extrem gewässer-, insekten-, vogel- und säugetierschädliche Gifte, die sogar in der Landwirtschaft längst verboten sind oder gar nie zugelassen waren. Deshalb fordern die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) einen Verzicht auf die Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV).

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AefU lehnen Holzlager im Wald ab

Die AefU sind strikte gegen den Einsatz von Insektiziden im Wald. Die geplante Anpassung der Waldverordnung provoziert das genaue Gegenteil. Sie will im Wald grosse Rundholzlager zulassen. Gefällte, ungeschälten Nadelholz-Stämme im Forst sind jedoch anfällig auf den Borkenkäfer. Grosse Lager würden umso eher präventiv mit Insektengift besprüht. Deswegen wäre es auch zulässig, den Untergrund der Lager zu versiegeln – sogar mit hochproblematischem Teer.

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