Konsequente Vorsorge bei der mobilen Kommunikation

Mobilfunkstrahlung ist ein Gesundheitsrisiko. Insbesondere die Wirkung der 5G-Technologien auf die Gesundheit ist kaum erforscht. Deshalb muss der Mobilfunk konsequent der gesundheitlichen Vorsorge unterstellt werden. Das verlangen die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) in ihrer AefU-Position ‹Mobilfunk und Strahlung› die sie heute veröffentlicht haben. Eile ist beim Schutz der Bevölkerung angesagt, nicht bei der Einführung von 5G mit unerforschten Gesundheitsfolgen.

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Falsche Vorwürfe gegen die AefU

Lonza behauptet in einem Prospekt, den sie an alle Haushalte im Wallis verteilen liess: Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) würden die Quecksilberproblematik im Wallis mit der Quecksilberverschmutzung im japanischen Minamata gleichsetzen, wo zehntausende Personen erkrankt und rund 2000 Personen gestorben sind. Lonza kann jedoch nicht belegen, wann und wo die AefU die gesundheitlichen Auswirkungen von Minamata direkt mit dem Fall Lonza verglichen hätten, wie sie in einer E-Mail an die AefU indirekt einräumt.

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Ja zu weniger Quecksilber in Walliser Gärten

Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) begrüssen die Senkung des Sanierungswertes für Quecksilber in Gärten von 5 auf 2 mg/kg Boden. Wir erachten dies als ersten Schritt zu umfangreicheren Sanierungen verseuchter Böden in Wohngebieten im Wallis. Die AefU aber teilen nicht die Ansicht, dass unterhalb einer Konzentration von 2 mg Quecksilber pro kg Boden keine Gefährdung besteht. Deshalb verlangen sie von Lonza im Wallis ein vollständiges Aufräumen. Dies ist vor allem für Kinder wichtig, die es beim Spielen aufnehmen können. 

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Viel mehr Quecksilber im Kanal als bisher angenommen

200 bis 250 Tonnen Quecksilber dürfte Lonza Visp (VS) von ca. 1930 bis Mitte der 1970er-Jahre in den Grossgrundkanal geleitet haben. Diese Einschätzung stammt von einem ehemaligen Lonza-Mitarbeiter. Sie wird durch unveröffentlichte, betriebsinterne Dokumente untermauert, die den Ärztinnen und Ärzten für Umweltschutz (AefU) vorliegen. Die freigesetzte Menge des gefährlichen Schwermetalls wäre damit sieben bis neun Mal grösser, als sie die Dienststelle für Umweltschutz des Kantons Wallis (DUS) bisher angenommen hat.

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