Gesundheitliche Bedenken und technisch nicht notwendig

Schon vor einem Jahr hat der Ständerat wegen gesundheitlicher Bedenken eine Motion zur Anhebung der Grenzwerte von Mobilfunkanlagen abgelehnt. Nun muss das Parlament erneut über einen Vorstoss abstimmen. Die in einer weiteren Motion geforderte Lockerung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung NISV ist weder gesundheitlich bedenkenlos noch für den Ausbau des Mobilfunks und die Sicherstellung der Digitalisierung notwendig. Deshalb soll das Parlament die Motion erneut ablehnen.

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Tischen uns das Bundesamt für Kommunikation und die Mobilfunkanbieter Märchen auf?

In der Schweiz seien die Grenzwerte für Mobilfunkanlagen zehn Mal strenger als im benachbarten Ausland. Ohne Grenzwerterhöhung stehe zudem die neue Mobilfunktechnik 5G bei uns auf dem Spiel: Das behaupten unisono das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und die Mobilfunkbranche. AefU-Recherchen zeigen: Beides ist falsch. Ohne Grundlage ist auch die BAKOM-Aussage, die Einteilung der Mobilfunkstrahlung als vermutlich Krebs fördernd gelte nur fürs Handy am Ohr.

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