Alte Versprechen neu verpackt

AefU-Studie zu Benzidin bei Chemiearealen:
Altlastenverordnung half nicht überall gegen das Gift

Verordneter Abfall? ‹Wegwerf› in der Medizin:
AefU-Tagung, 25. Mai 2023 in Solothurn

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Vom Labor in die Kanalisation

Nicht jeder radioaktive Abfall gilt als radioaktiv. Er darf deshalb legal z.B. via Kanalisation entsorgt werden. Das sei Umweltfrevel, sagen selbst Forscher, die z. B. mit Uranylacetat arbeiten. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) fordern, dass diese sogenannten Freimengen z.B. beim radioaktiven und sehr giftigen Uranylacetat abgeschafft werden.

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