Gesundheitliche Bedenken und technisch nicht notwendig

Schon vor einem Jahr hat der Ständerat wegen gesundheitlicher Bedenken eine Motion zur Anhebung der Grenzwerte von Mobilfunkanlagen abgelehnt. Nun muss das Parlament erneut über einen Vorstoss abstimmen. Die in einer weiteren Motion geforderte Lockerung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung NISV ist weder gesundheitlich bedenkenlos noch für den Ausbau des Mobilfunks und die Sicherstellung der Digitalisierung notwendig. Deshalb soll das Parlament die Motion erneut ablehnen.

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Tischen uns das Bundesamt für Kommunikation und die Mobilfunkanbieter Märchen auf?

In der Schweiz seien die Grenzwerte für Mobilfunkanlagen zehn Mal strenger als im benachbarten Ausland. Ohne Grenzwerterhöhung stehe zudem die neue Mobilfunktechnik 5G bei uns auf dem Spiel: Das behaupten unisono das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und die Mobilfunkbranche. AefU-Recherchen zeigen: Beides ist falsch. Ohne Grundlage ist auch die BAKOM-Aussage, die Einteilung der Mobilfunkstrahlung als vermutlich Krebs fördernd gelte nur fürs Handy am Ohr.

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Parlament droht den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen

Ohne grosse Beachtung durch die Öffentlichkeit wird im Moment in parlamentarischen Kommissionen und mit entsprechender Lobby-Arbeit versucht, die Grenzwerte für Mobilfunkanlagen in der Schweiz zu erhöhen. Dem gegenüber wachsen die Bedenken, dass unlimitierte Mobilfunknutzung insbesondere für Kinder und Jugendliche eine Gefahr für die Gesundheit und für ihr Wohlbefinden darstellen, wie die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) dokumentieren. Sie fordern u.a. einen Verzicht auf die Grenzwerterhöhungen.

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AefU gegen eine Lockerung der Anlagegrenzwerte

Die Postulate Noser 12.3580 und FDP-Liberale Fraktion 14.3149 fordern eine Überprüfung der Rahmenbedingungen beim zukünftigen Ausbau der Mobilfunknetze. Die vorsorglich begründeten Anlagegrenzwerte sollen eine Weiterentwicklung der Mobilfunknetze wirtschaftlich behindern. Die AefU ist erfreut, dass der Bundesrat in seiner umfassenden Situationsanalyse vom 25. Februar 2015 (PDF1, PDF2) an den aktuell geltendenden vorsorglich begründeten Anlagegrenzwerte festhält. …

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