Notfallschutz ohne die zu schützende Bevölkerung

Atomkatastrophen-Übung des Zivilschutz Basel-Stadt 2016: Szenenbild auf einem Parkplatz. Foto: AefU

Erneut lässt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) jene aussen vor, die es bei einem Atomunfall schützen soll: Die Masse der Menschen fehlt auch bei der diesjährigen sogenannten ‹Gesamt›notfallübung (GNU), die das BABS beim Atomkraftwerk Mühleberg gerade durchführt. Weitgehend unter sich bleiben die Führungsorgane auch, wenn sie diesmal den «Übergang in die Bewältigung der (…) Unfallfolgen in den ersten Tagen nach dem Unfall» üben werden. Das ist absurd. Ausserdem haben die Behörden den momentan beübten Atomunfall ihren Möglichkeiten angepasst. Sie wollen das beschönigte Unfallszenario als Basis für den Bevölkerungsschutz auch in der revidierten Notfallschutzverordnung festschreiben.

Medienmitteilung

Hintergrundinformationen zum Notfallschutz bei Atomunfällen:
AefU-Vernehmlassung zur Notfallschutzverordnung bei Unfällen in Atomkraftwerken, 25.9.2017

• Atomunfälle: Ist der Notfallschutz bereit?, OEKOSKOP 3/16

• AefU-Factsheet «Schwerer Atomunfall und Tiere»

AefU-News zum Thema Atomstrom