Schon vor einem Jahr hat der Ständerat wegen gesundheitlicher Bedenken eine Motion zur Anhebung der Grenzwerte von Mobilfunkanlagen abgelehnt. Nun muss das Parlament erneut über einen Vorstoss abstimmen. Die in einer weiteren Motion geforderte Lockerung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung NISV ist weder gesundheitlich bedenkenlos noch für den Ausbau des Mobilfunks und die Sicherstellung der Digitalisierung notwendig. Deshalb soll das Parlament die Motion erneut ablehnen.
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Im Zuge der heftige Debatte um 5G beuauftragte Alt-Bundesrätin Doris Leuthard eine Arbeitsgruppe, Lösungen aufzuzeigen, wie das Mobilfunknetz unter Wahrung der Schutz- und Nutzinteressen ausgebaut werden kann. Zwar konnte sich Arbeitsgruppe sich nicht auf Lösungen einigen. Sie stellte in ihrem Bericht aber fest, dass Vorsorge und Begleitmassnahmen erforderlich sind. Sie empfahl u. a. die Schaffung einer umweltmedizinischen Beratungsstelle für nichtionisierende Strahlung (NIS) als Weiterentwicklung der umweltmedizinischen Beratungsstruktur, welche die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) bisher betrieben haben. Es freut uns sehr, dass der Bundesrat am 22.4.2020 entschied hat, eine solche Beratungsstelle zu realisieren. Das Schweizerische medizinische Beratungsnetzwerk für nichtionisierende Strahlung (MedNIS) unter der Leitung von Dr. Diana Walther hat nun im September 2023 am Institut für Hausarztmedizin der Universität Fribourg den Betrieb aufgenommen: https://www.mednis.ch/de
Damit haben die AefU ihr seit 2007 anvisiertes Ziel erreicht, Personen mit Elektrosmog-Beschwerden eine dezentrale medizinische Beratung anzubieten, die in die Grundversorgung eingebettet ist.
Es freut uns sehr, dass die AefU unsere Beratungs-Erfahrungen beim Aufbau der MedNIS in Form eines Berichts über die Anforderungen einer umweltmedizinischen Beratungsstelle für NIS hineintragen konnten.
Mehr Gewicht dem Antibiotikaverzicht
Mobilfunkgeneration 5G:
Neue Technologie nur zum Preis höherer Grenzwerte?
Wohnen und Gesundheit:
Wird ein neuer Basler Stadtteil auf Chemiemüll gebaut?
Tischen uns das Bundesamt für Kommunikation und die Mobilfunkanbieter Märchen auf?
In der Schweiz seien die Grenzwerte für Mobilfunkanlagen zehn Mal strenger als im benachbarten Ausland. Ohne Grenzwerterhöhung stehe zudem die neue Mobilfunktechnik 5G bei uns auf dem Spiel: Das behaupten unisono das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und die Mobilfunkbranche. AefU-Recherchen zeigen: Beides ist falsch. Ohne Grundlage ist auch die BAKOM-Aussage, die Einteilung der Mobilfunkstrahlung als vermutlich Krebs fördernd gelte nur fürs Handy am Ohr.
Weiter →Vorsorge oder Sorgen danach?
Eine in den letzten Tagen publizierte amerikanische Studie zeigt mehr Krebs im Tiermodell bei Langzeitbestrahlung mit Mobilfunk. Gleichzeitig wird das Parlament am 16. Juni 2016 darüber entscheiden, ob die Grenzwerte für Mobilfunkanlagen erhöht werden sollen. Somit würden Menschen und Tiere einer stärkeren Strahlenbelastung ausgesetzt werden. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) fordern das Parlament auf, die Motion abzulehnen; ebenso der Schweizer Bauernverband. Auch der Hauseigentümerverband Schweiz und der Hausverein Schweiz lehnen die Motion ab.
Weiter →Parlament droht den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen
Ohne grosse Beachtung durch die Öffentlichkeit wird im Moment in parlamentarischen Kommissionen und mit entsprechender Lobby-Arbeit versucht, die Grenzwerte für Mobilfunkanlagen in der Schweiz zu erhöhen. Dem gegenüber wachsen die Bedenken, dass unlimitierte Mobilfunknutzung insbesondere für Kinder und Jugendliche eine Gefahr für die Gesundheit und für ihr Wohlbefinden darstellen, wie die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) dokumentieren. Sie fordern u.a. einen Verzicht auf die Grenzwerterhöhungen.
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Unbekannte Langzeiteffekte:
Handynutzung bei Kindern und Jugentlichen
Biomonitoring in der hausärztlichen Praxis:
Die AefU-Tagung zur Spurensuche 19. Mai 2016