Die AefU kämpfen seit Jahren mit ihrer ärztlichen Expertise gegen eine Aufweichung der Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung, für tiefere Grenzwerte und einen strengeren Immissions- und Emissionsschutz. Die AefU ist als Vertreterin der Schutzinteressen Mitglied der Begleitgruppe NIS-Vollzugshilfe, welche die Neuregelung vorbereitete. Die AefU lehnt die bestehende Neuregelung für adaptive Antennen ab, weil der Erhalt des Schutzniveaus nicht sichergestellt wird. Es gibt heute technisch hervorragende Alternativen.
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Vorsorge – worauf warten wir?
AefU-Position ‹Mobilfunk und Strahlung›:
Was alle trifft, braucht strenge Regeln
Nach Coronna: Gesunde Konjukturprogramme
Brief der Gesundheitsfachleute an die G-20-Staaten
Bringen sie den Frühling zum Schweigen?
Benzidin sickert aus Lonza-Deponie:
Der Blasenkrebserreger jetzt im Grundwasser
Grenzwerte ‹unlimited› für 5G?
IT-Branche will dem Menschenschutz an den Kragen
Kommt jetzt die Grenzwerterhöhung für 5G via Hintertüre?
Dient der Bericht der Arbeitsgruppe des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) einzig der Legitimation höherer Grenzwerte? Die AefU lehnen jegliche Lockerung des Schutzniveaus ab und zeigen eine Alternative auf.
Weiter →Süss ist nur das Image
Klimasünderin Zementindustrie:
Schweizer Werke verfeuern Braunkohle
Kein Billig-5G auf unsere Kosten:
Rezept für strahlunsarmen Mobilfunk
Dem Beispiel Genfs folgen
Der Kanton Genf hat ein Moratorium für 5G erlassen. Dies, weil die gesundheitlichen Auswirkungen des neuen Mobilfunkstandards unklar sind. Genf nimmt damit eine Forderung der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) auf. Die AefU verlangen von den anderen Kantonen, dem Beispiel Genfs zu folgen. Die AefU lehnen zudem die Erhöhung der Grenzwerte durch die Hintertüre ab.
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