Erneut lässt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) jene aussen vor, die es bei einem Atomunfall schützen soll: Die Masse der Menschen fehlt auch bei der diesjährigen sogenannten ‹Gesamt›notfallübung (GNU), die das BABS beim Atomkraftwerk Mühleberg gerade durchführt. Ausserdem haben die Behörden den momentan beübten Atomunfall ihren Möglichkeiten angepasst und in der Notfallschutzverordnung festschreiben.
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Ist der Notfallschutz bereit?
Zivilschutzübung:
Schattenboxen mit der Radioaktivität
Strahlenschutzverordnung:
Der Trick mit der Dosis
Atomaufsicht unterläuft bundesrätlichen Auftrag
Anstatt die behördlichen Unfallszenarien auftragsgemäss mit einem schweren Atomunfall wie in Fukushima zu ergänzen, erklärt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) einen solchen Unfall schlicht als «so unwahrscheinlich», dass der Aufwand für den Notfallschutz der Bevölkerung «nicht mehr angemessen» sei. Darum müsse der Schutz der Bevölkerung bei einem solch schweren Atomunfall nicht geplant werden. Peinlich nur: das Ensi stützt sich dabei auf veraltete, internationale Vorgaben. Dies geht aus einem internen Ensi-Dokument hervor, das die AefU heute veröffentlichen.
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